Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zu Forschungszwecken einen Wellenerzeuger für die an der TU Berlin befindliche Tiefwasserschlepprinne zu beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines Wellenerzeugers für dieTiefwasserschlepprinne der TU Berlin
OV-068-21”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Messgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zu Forschungszwecken einen Wellenerzeuger für die an der TU Berlin befindliche Tiefwasserschlepprinne zu...”
Kurze Beschreibung
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zu Forschungszwecken einen Wellenerzeuger für die an der TU Berlin befindliche Tiefwasserschlepprinne zu beschaffen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von mechanischen Einrichtungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Berlin
Müller-Breslau-Straße 15, Schleuseninsel
10623 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zu Forschungszwecken einen Wellenerzeuger für die an der TU Berlin befindliche Tiefwasserschlepprinne zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) plant zu Forschungszwecken einen Wellenerzeuger für die an der TU Berlin befindliche Tiefwasserschlepprinne zu beschaffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der zusätzlichen Spezifikationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-20 📅
Datum des Endes: 2022-02-19 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Objektbesichtigung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen,
2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Die entsprechenden Formblätter [Wirt-2140 sowie Wirt-2140.1] liegen den Vergabeunterlagenbei.),
4. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung“ nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
5. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
6. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
7. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
8. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zum eingesetzten Personal
Der Bieter bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass das von ihm eingesetzte Personal für die auszuführenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zum eingesetzten Personal
Der Bieter bestätigt in Form einer Eigenerklärung, dass das von ihm eingesetzte Personal für die auszuführenden Tätigkeiten entsprechend qualifiziert ist.
— Referenzen
Angaben über mindestens 3 Referenzen in Form einer Referenzliste. Dabei muss es sich um durchgeführte Leistungen ählicher Art der letzten 10 Jahre handeln. Die Leistung ist vergleichbar, wenn es sich um einen vom Bieter entworfenenund installierten Wellenerzeuger vergleichbarer Größe für eine kommerzielle Schiffbau-Versuchsanstalt oder eine schiffs- und meerestechnische Forschungseinrichtung handelt.
— Nachweis der Objektbesichtigung oder Eigenerklärung zum Verzicht
Der Bieter muss vor Ort die Bedingungen zum Einbau, zur Anlieferung und zur Aufstellung des Wellenerzeugers besichtigen. Die vorhandenen Medienanschlüsse sind durch den Bieter zu begutachten. Hierzu ist entweder eine Objektbesichtigung erforderlich, alternativ kann der Bieter auf eine Objektbesichtigung verzichten, wenn er im Rahmen einer Eigenerklärung erklärt, dass er auf die Möglichkeit der Objektbesichtigung auf eigenen Wunsch verzichtet und die hiermit verbundenen Risiken der Anlieferung und Aufstellung vollständg trägt.
— detaillierte Übersicht inkl. Spezifikationsdokumente
Das Angebot muss Spezifikationsdokumente aus der die Einhaltung der geforderten Spezifikationen inkl. der benötigten technischen Anschlussparameter hervorgeht, enthalten.
— Zeitplan
Das Angebot muss eine zeitliche Übersicht über den Einbausblauf enthalten. Die Vorgaben unter Punkt 9 der Leistungsbeschreibung sind hierbei zwingend zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-20
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-20
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technische Universität Berlin, Gebäude TEL, Ernst-Reuter-Platz 7, 10587 Berlin
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin...”
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlinhttp://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischenVergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Besonderen Vertragsbedingungen und Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901398316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 30901397613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 108-284960 (2021-06-02)