Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung / Auftragsdurchführung welche als Anlage denVergabeunterlagen beigefügt sind:
.
-mind. drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2017 - heute
.
-Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen
.
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, diedie vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)
.
--Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und /oder 03 zum LTTG)
.
Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweisein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angeboteinen dementsprechenden Nachweis ein.
.
Hinweis Tariftreue:
Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichenAuftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart.
a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständigeUnterlagennach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen
des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeitgestattet.
b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß desAuftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den
insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste,eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% derAuftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichenAuftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen dieBestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoßgegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des FGK ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondertfestgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angabe der Eignungskriterien
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt