Beschaffung Luftreinigungsgeräte

ZV Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 129 Luftreinigungsgeräten verteilt auf drei Schulen.
Jährliche Wartung der gelieferten Luftreinigungsgeräte für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 129 Luftreinigungsgeräten verteilt auf drei Schulen. Jährliche Wartung der gelieferten Luftreinigungsgeräte für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZV Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München
Postanschrift: Prof.-Messerschmitt-Str. 3
Postleitzahl: 85579
Postort: Neubiberg
Kontakt
Internetadresse: https://szv-m.de 🌏
E-Mail: kontakt@szv-m.de 📧
Telefon: +49 89638791350 📞
Fax: +49 896387913520 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=228945 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-15 📅
Datum des Beginns: 2021-10-25 📅
Datum des Endes: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 179-464997
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB / A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax / E-Mail). Das Öffnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 EU VOB / A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von insgesamt 129 Luftreinigungsgeräten verteilt auf drei Schulen.
Jährliche Wartung der gelieferten Luftreinigungsgeräte für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85579 Neubiberg, Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228945
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228945
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228945
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228945
Sicherheitsleistungen gem. § 9 c EU VOB / A, § 17 VOB / B, Zahlungen gem. § 16 VOB / B.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedes für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München
Prof.-Messerschmitt-Straße 3
85579 Neubiberg
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB / A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax / E-Mail). Das Öffnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 EU VOB / A.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=228945 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig bei dem Bayerischen Staatsanzeiger Online System in digitaler Form zur Verfügung und sind unter dem Link gemäß I.3) zu beziehen.
Grundlage des Verfahrens: Vergabehandbuch Bayern Ausgabe Juli 2020. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Bieteranfragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Kontaktstelle über das Bayerischer Staatsanzeiger Online System beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 179-464997 (2021-09-10)