Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Sofern vom Auftraggeber Erklärungen und Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, müssen diese ergänzend mit dem Angebot eingereicht werden.