Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis München beabsichtigt die Ausstattung von Lehr- und Unterrichtsräumen sowie von Lehrerzimmern in kreiseigenen Schulen im
Landkreis München mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten. Die Ausstattung der Räume kann nach Wahl der Bewerber mit Geräten mit
Filtertechnologie, mit UV-C-Technologie, Ionisations- oder Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien angeboten werden.
Es kann dabei sinnvoll sein, Räume mit mehreren mobilen Geräten auszustatten. Die Leistungspositionen beziehen sich deshalb jeweils auf
Räume bestimmter Größenkategorien und nicht auf einzelne Geräte.
Insbesondere sind folgende Kriterien zwingend zu beachten:
Luftwechselrate im Raum:
Vom Bieter ist zu dokumentieren, dass die Geräte den für die stündlich mindestens 5-fache Luftumwälzung notwendigen Volumenstrom
tatsächlich leisten. Dieser Volumenstrom muss bei Geräten mit Filter-Technologie auch bei zunehmender Filterbeladung bis zum Zeitpunkt des
Filterwechsels gewährleistet werden. Der Zeitpunkt des notwendigen Wechsels von Filter, UV-C Röhre, Ionisation- oder Plasmaeinheit ist
anzugeben. Der ordnungsgemäße Betrieb der Geräte entsprechend der Spezifikationen muss durch geeignete Anzeigen für die Nutzer sichtbar
sein.
Filterung bzw. Inaktivierung:
Die Geräte müssen über einen Filter der Klasse H13 / H14 verfügen oder Methoden, die es erlauben, mindestens 99,95 % der Viren beim
einmaligen Durchströmen der Geräte zu inaktivieren. Dies ist bei Luftfiltern durch die verwendete Filterklasse und Dichtsitz des Filters gemäß DIN
Norm zu belegen. Bei Geräten, die Strahlung oder Ladungen zur Inaktivierung der Viren nutzen, ist vom Bieter durch unabhängige Prüfnachweise
die geforderte Effizient der Inaktivierung mit geeigneten Virenstämmen zu belegen.
Schallemission:
Die Geräte dürfen in der Betriebsstufe, die eine stündlich 5-fache Luftumwälzung gewährleistet, einen Schalldruckpegel von 40dB (A) nach ISO
11203 in 3 m Abstand nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Schallwerte ist von Bieter durch unabhängige Prüfnachweise zu dokumentieren.
Können die Geräte auch bei anderen Volumenströmen betrieben werden, dann ist der Schalldruckpegel auch für die anderen Betriebsstufen nach
ISO 11203 in 3 m Abstand nachzuweisen.