Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen: Beschaffung und Prozessierung InSAR-Daten
Wichtung: 30 %
Relevant sind ausschließlich Referenzen zur Beschaffung und Prozessierung von InSAR-Daten in den letzten 3 Jahren (vgl. Nr. 9 Eigenerklärung zur Eignung).
Der Bewerber soll eine Liste von Projekten vorlegen, die alle zu erbringenden Dienstleistungen umfassen muss. Sie muss mindestens eine Beschreibung der Dienstleistung (Kontaktdaten Auftraggeber, Ort, zeitliche und räumliche Ausdehnung und Zweck), Angaben zu Satellitendaten und Auswertungsdetails (eingesetzte Kapazitäten, Auswerteansätze, Visualisierungsmethoden und Dauer der Auswertung) sowie die Projektkosten enthalten.
Die Referenzen werden folgendermaßen bewertet:
10 Punkte: mindestens 10 Projekte InSAR-Prozessierung, davon mindestens 5 Projekte mit kombinierter PS- und DS-Auswertung
7,5 Punkte: mindestens 6 Projekte InSAR-Prozessierung, davon mindestens 3 Projekte mit kombinierter PS- und DS-Auswertung
5 Punkte: mindestens 4 Projekte InSAR-Prozessierung, davon mindestens 2 Projekte mit kombinierter PS- und DS-Auswertung
2,5 Punkte: mindestens 2 Projekte InSAR Prozessierung, davon mindestens 1 Projekt mit kombinierter PS- und DS-Auswertung
0 Punkte: 0 Projekte InSAR Prozessierung, oder 0 Projekte mit kombinierter PS- und DS-Auswertung = Ausschlusskriterium
Begründung:
Für den Projekterfolg ist eine ausreichende Kompetenz in der Prozessierung von InSAR-Daten (Beschaffung der Satellitendaten, interferometrische Auswertung, Plausibilisierung, Visualisierung) und der kombinierten PS-/DS-Auswertung unabdingbar. Es soll festgestellt werden, ob der Bewerber bereits Aufträge in der vorgesehenen Größenordnung und den entsprechenden Leistungsbereichen durchgeführt hat.
2. Referenzen: Produkte zum InSAR-basierten Boden- oder Objektmonitoring
Wichtung: 30 %
Relevant sind ausschließlich Referenzen zur
— Erstellung von Produkten zum InSAR-basierten Boden- oder Objektmonitoring in den letzten 3 Jahren auf der Basis von mindestens 30 Szenen, die eine Gebietsgröße von mindestens 400 km abdecken.
Der Bewerber soll eine Liste von Projekten vorlegen, die alle zu erbringenden Dienstleistungen umfassen muss. Sie muss mindestens eine Beschreibung der Dienstleistung (Kontaktdaten Auftraggeber, Ort, zeitliche und räumliche Ausdehnung und Zweck), Angaben zu Satellitendaten und Auswertungsdetails (eingesetzte Kapazitäten, Methodische Ansätze zur Unsicherheitsmodellierung und Zeitreihenanalyse und Dauer der Auswertung) sowie die Projektkosten enthalten.
Die Referenzen werden folgendermaßen bewertet:
10 Punkte: mindestens 5 Projekte mit entsprechender Produkterstellung, davon mindestens 3 Projekte mit erweiterter Unsicherheitsbetrachtung und tiefgreifender Zeitreihenanalyse
7,5 Punkte: mindestens 4 Projekte mit entsprechender Produkterstellung, davon mindestens 2 Projekte mit erweiterter Unsicherheitsbetrachtung und tiefgreifender Zeitreihenanalyse
5 Punkte: mindestens 2 Projekte mit entsprechender Produkterstellung, davon mindestens 1 Projekt mit erweiterter Unsicherheitsbetrachtung und tiefgreifender Zeitreihenanalyse
2,5 Punkte: mindestens 1 Projekt mit erweiterter Unsicherheitsbetrachtung und tiefgreifender Zeitreihenanalyse
0 Punkte: 0 Projekte mit erweiterter Unsicherheitsbetrachtung und tiefgreifender Zeitreihenanalyse = Ausschlusskriterium
Begründung:
Für den Projekterfolg ist eine ausreichende Erfahrung in der Erstellung von belastbaren InSAR-basierten Produkten zum Boden- oder Objektmonitoring unabdingbar. Es soll festgestellt werden, ob der Bewerber bereits Aufträge in der vorgesehenen Größenordnung und den entsprechenden Leistungsbereichen durchgeführt hat. Insbesondere innovative und erweiterte methodische Ansätze der Unsicherheitsbetrachtung und Zeitreihenanalyse sind an dieser Stelle von besonderer Relevanz.
3. Technische Ausstattung
Wichtung 20 %
Der AN hat die zur Prozessierung der Satellitendaten eingesetzte Hardware vollständig zu beschreiben. Von besonderer Bedeutung sind Angaben zu der Rechenperformance und Anzahl der eingesetzten Systeme. Die bei der Auswertung verwendeten Softwaremodule (Standard- und eigene Routinen) sind zu benennen und beschreiben. Die Softwareausstattung ist ungeeignet, wenn sie keine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool ermöglicht. Von besonderer Bedeutung sind Angaben zu der implementierten Auswertemethodik, sowie der Möglichkeit der Anpassung und Weiterentwicklung der vorhandenen Lösungsansätze.
10 Punkte: mindestens 5 Arbeitsplätze zur InSAR-Prozessierung und eine Softwareausstattung, die eine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool realisiert
7,5 Punkte: mindestens 4 Arbeitsplätze zur InSAR-Prozessierung und eine Softwareausstattung, die eine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool realisiert
5 Punkte: mindestens 3 Arbeitsplätze zur InSAR-Prozessierung und eine Softwareausstattung, die eine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool realisiert
2,5 Punkte: mindestens 2 Arbeitsplätze zur InSAR-Prozessierung und eine Softwareausstattung, die eine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool realisiert
0 Punkte: keine Softwareausstattung, die eine kombinierte Auswertung nach der PS- und DS-Methode in einem Tool realisiert bzw. 1 Arbeitsplatz oder weniger zur InSAR-Prozessierung = Ausschlusskriterium
Begründung:
Ein Bewerber ist ungeeignet, wenn mit dem Personal, den Geräten oder der Software die Anforderungen nicht erfüllt werden können (siehe Leistungsbeschreibung). Die Verfügbarkeit mehrerer Systeme erhöht die Erfolgsaussichten wesentlich.
4. Darüber hinaus erforderliche Angaben zur Eignung (siehe Eigenerkärung zur Eignung)
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Erklärung darüber, über welche technische Ausrüstung, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität und/oder welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
— Erklärung darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.