Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1.3.1 Referenzen Los 1:
Als Nachweis der ausreichenden technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über:
a. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-Hintergrundsystemen mit Soll-/Ist-Datenübernahme aus vorgelagerten Systemen (ITCS bzw. zentrale Datendrehscheiben) über VDV-Schnittstellen, wie VDV 453, 454, TRIAS (431).
b. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-Hintergrundsystemen mit Anschluss von je mindestens 25 DFI-Anzeigern.
c. Mindestens 1 Referenz über die Lieferung von DFI-Hintergrundsystemen mit Anschluss von bieterfremden DFI-Anzeigern über eine DFI-Anzeiger-Schnittstelle.
vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt.
Bei (a), (b) und (c) kann es sich ganz oder teilweise um dieselben Referenzen handeln. Die Anzahl ist nicht additiv zu verstehen.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen ist das Formblatt 2.3 nur Los 1 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen.
Los 2:
Als Nachweis der ausreichenden technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über:
a. Mindestens 2 Referenzen Soll-/Ist-Datenübernahme aus vorgelagerten Systemen (ITCS, zentrale Datendrehscheiben oder DFI-Hintergrundsystemen) über mit dem vorgelagerten System vereinbarte Schnittstellen.
b. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Datenübermittlung per Mobilfunk.
c. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern in mindestens 32-Zoll-Größe in einem Projekt in der Größenordnung 10 oder mehr Anzeiger.
d. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Text-To-Speech (Vorlesefunktion) für Sehbehinderte in einem Projekt in der Größenordnung 10 oder mehr Anzeiger.
vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt.
Bei (a), (b), (c) und (d) kann es sich ganz oder teilweise um dieselben Referenzen handeln. Die Anzahl ist nicht additiv zu verstehen.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen ist das Formblatt 2.3 nur Los 2 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen.
Los 3:
Als Nachweis der ausreichenden technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über:
a. Mindestens 2 Referenzen Soll-/Ist-Datenübernahme aus vorgelagerten Systemen (ITCS, zentrale Datendrehscheiben oder DFI-Hintergrundsystemen) über mit dem vorgelagerten System vereinbarte Schnittstellen.
b. Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Batterie-/bzw. Akku-Technik in einem Projekt in der Größenordnung von 10 oder mehr Anzeigern.
c. Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Solar-Technik in einem Projekt in der Größenordnung 10 oder mehr Anzeiger.
d. Mindestens 2 Referenzen mit einer minimalen Schrifthöhe von minimal 40 mm in einem Projekt in der Größenordnung von 10 oder mehr Anzeiger.
e. Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Datenübermittlung per Mobilfunk.
f. Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit Text-To-Speech (Vorlesefunktion) für Sehbehinderte in einem Projekt in der Größenordnung 10 oder mehr Anzeiger.
vorzulegen. Das anzugebene Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt.
Bei (a), (b), (c), (d), (e) und (f) kann es sich ganz oder teilweise um dieselben Referenzen handeln. Die Anzahl ist nicht additiv zu verstehen.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen ist das Formblatt 2.3 nur Los 3 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen.
1.3.2 Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausübung der Leistungen Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen nach ISO9001 nachweisen.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Qualität und Nachhaltigkeit ist das Formblatt A.2.3.2 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.