Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2 317 284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM. Das Vergabeverfahren ist auf der Vergabeplattform Aumass.de abrufbar unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145f45-eu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a....”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2 317 284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM. Das Vergabeverfahren ist auf der Vergabeplattform Aumass.de abrufbar unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145f45-eu.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Los 1 und Los 2 können nur gemeinsam vergeben werden.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf a. Inn
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine Verlängerungsoption für 2024 und 2025 (nur gemeinsam). Die Option ist bis spätestens 30.9.2023 vom Auftraggeber auszuwählen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf-Waldkraiburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber Zweckverband...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber Zweckverband „Hochschulcampus Mühldorf a. Inn – Waldkraiburg“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mühldorf a. Inn
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2021/S 114-298870 (2021-06-10)
Ergänzende Angaben (2021-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Mühldorf am Inn
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf”
Titel
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf
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Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a....”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2 317.284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 114-298870
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-07-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-07-29 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-08-17 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-08-19 📅
Quelle: OJS 2021/S 139-369860 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Mühldorf a. Inn / FB 15
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des...”
Titel
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des Zweckverbandes Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
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Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt die Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Liegenschaften des Landratsamtes...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt die Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Liegenschaften des Landratsamtes Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2.317.284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM. Das Vergabeverfahren ist auf der Vergabeplattform Aumass.de abrufbar unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145f45-eu.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn” Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber der Zweckverband...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber der Zweckverband "Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg"
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 114-298870
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des...”
Titel
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des Zweckverbandes Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 184-478359 (2021-09-17)