Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Umzugs- bzw. Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenz-Dienstleistung.
• Mindestens eine Referenz muss Büroumzüge darstellen.
Die Referenzen für Büroumzüge müssen einen Umzug mit Standortwechsel beinhalten und einen Auftragswert von mindestens 30.000,-€ als Hauptauftragswert aufweisen.
• Eine Referenz muss den Umzug von mindestens 50.000 Laufmetern Archiv- oder Bibliotheksgut beinhalten.
• mindestens eine Referenz muss die Verpackung und Umlagerung von Archivalien zwischen zwei oder mehr Liegenschaften darstellen und einen Auftragswert von min. 60.000,-€ haben.
• Die genannten Referenzen müssen abgeschlossen, d.h. der Auftrag muss bereits beendet sein.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.