Das Landratsamt Mühldorf a. Inn (Fachbereich Katastrophenschutz) beabsichtigt die Beschaffung von 2 leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern. Die Lieferung der beiden Stromaggregate soll in 2022 erfolgen, jedoch bis spätestens 31.10.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 2 leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern
Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Mühldorf a. Inn (Fachbereich Katastrophenschutz) beabsichtigt die Beschaffung von 2 leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn (Fachbereich Katastrophenschutz) beabsichtigt die Beschaffung von 2 leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern. Die Lieferung der beiden Stromaggregate soll in 2022 erfolgen, jedoch bis spätestens 31.10.2022.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat📦
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mühldorf a. Inn
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Mühldorf a. Inn (Fachbereich Katastrophenschutz) beabsichtigt die Beschaffung von 2 mobilen leistungsfähigen Stromaggregaten auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn (Fachbereich Katastrophenschutz) beabsichtigt die Beschaffung von 2 mobilen leistungsfähigen Stromaggregaten auf Abrollcontainern. Die Lieferung der beiden Stromaggregate soll in 2022 erfolgen, jedoch bis spätestens 31.10.2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123 f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Dies geschieht durch Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Dies geschieht durch Vorlage einer Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass — eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über mindestens 2 Referenzen.
Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Zu nennen ist die Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt ist
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-27
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Aumass. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Aumass. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2021/S 122-322920 (2021-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Mühldorf a. Inn / FB 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: +49 8631699471📞
Fax: +49 863169915471 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von zwei leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern für KatSchutz Landkreis Mühldorf a. Inn”
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von zwei leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern für KatSchutz Landkreis Mühldorf a. Inn”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 418914.24 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von zwei leistungsfähigen mobilen Stromaggregaten auf Abrollcontainern für KatSchutz Landkreis Mühldorf a. Inn”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 122-322920
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AV14BE53
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Polyma Energiesysteme GmbH,
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Alessandro-Volta-Platz 1
Postort: Kassel
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@polyma.net📧
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 418914.24 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 191-495023 (2021-09-28)