Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge); Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf; Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 2 400 Stück, 80 l – ca. 1 650 Stück, 120 l – ca. 9 200 Stück, 240 l – ca. 12 300 Stück, 660 l – ca. 300 Stück und 1 100 l – ca. 1 350 Stück. Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Referenznummer: 2021-01-GB2-EU
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf;
Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 2 400 Stück, 80 l – ca. 1 650 Stück, 120 l – ca. 9 200 Stück, 240 l – ca. 12 300 Stück, 660 l – ca. 300 Stück und 1 100 l – ca. 1 350 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf;
Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 2 400 Stück, 80 l – ca. 1 650 Stück, 120 l – ca. 9 200 Stück, 240 l – ca. 12 300 Stück, 660 l – ca. 300 Stück und 1 100 l – ca. 1 350 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-058479
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1 100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf;
Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 2 400 Stück, 80 l – ca. 1 650 Stück, 120 l – ca. 9 200 Stück, 240 l – ca. 12 300 Stück, 660 l – ca. 300 Stück und 1 100 l – ca. 1 350 Stück.
Voraussichtliche Behälterbestellungen: ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 2 400 Stück, 80 l – ca. 1 650 Stück, 120 l – ca. 9 200 Stück, 240 l – ca. 12 300 Stück, 660 l – ca. 300 Stück und 1 100 l – ca. 1 350 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Siehe unter Punkt II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption: 1 x 1 Jahr (bis bis 31.12.2025)
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption: 1 x 1 Jahr (bis bis 31.12.2025)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Radebeul
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt VgV-II-2).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union oder sonstige Eintragungen),
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union oder sonstige Eintragungen),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt VgV-II-5).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, ein Auszug aus einem einschlägigen Register (insbesondere Führungszeugnis Bundeszentralregister) und eine Bestätigung einer zuständigen Behörde oder Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse) sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativbescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, ein Auszug aus einem einschlägigen Register (insbesondere Führungszeugnis Bundeszentralregister) und eine Bestätigung einer zuständigen Behörde oder Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse) sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativbescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie ein Einzelbieter behandelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe: Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. 500 000 EUR je Schadensfall zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe: Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. 500 000 EUR je Schadensfall zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorzulegen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der Verleihungsurkunde der GGAWB oder einer gleichwertigen Urkunde.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte,
— Verleihungsurkunde der GGAWB oder einer gleichwertigen Urkunde, gültiges Zertifikat nach ISO 9001 ff.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: ZAOE-Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
Zusätzliche Informationen:
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Telefon: +49 3514040450📞
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de📧
Fax: +49 35140404444 📠
Internetadresse: www.zaoe.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 025-058479 (2021-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf;
Voraussichtliche Behälterbestellungen:
— ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l,
— ca. 2 400 Stück, 80 l,
— ca. 1650 Stück, 120 l,
— ca. 300 Stück, 240 l,
— 12.300 Stück, 660 l,
— 290 Stück und 1 100 l,
— 1 350 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckelprägung, Farbe nach Vorgabe, Abruf nach Bedarf;
Voraussichtliche Behälterbestellungen:
— ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l,
— ca. 2 400 Stück, 80 l,
— ca. 1650 Stück, 120 l,
— ca. 300 Stück, 240 l,
— 12.300 Stück, 660 l,
— 290 Stück und 1 100 l,
— 1 350 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen jeweils zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Es werden 2 Anlieferstellen, eine davon im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vorgegeben.
Gesamtwert des Auftrags: 755 269 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Meißner Straße 151a
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge);
Voraussichtliche Behälterbestellungen:
— ca. 27 200 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2024, davon mit Behältervolumen 60 l,
— ca. 2 400 Stück, 80 l,
— ca. 1650 Stück, 120 l,
— ca. 300 Stück, 240 l,
— 12.300 Stück, 660 l,
— 290 Stück und 1 100 l,
— 1 350 Stück.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen: 1 x 1 Jahr (bis 31.12.2025).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-03 📅
Name: ESE GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Deutschland
Postanschrift: Friedrich-Bückling-Straße 8
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostprignitz-Ruppin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 755 269 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 135 Abs. 2 GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Quelle: OJS 2021/S 117-305666 (2021-06-15)