Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) schreibt im Auftrag der Stadtverwaltung Mainz den Bezug zur Nutzung (Miete), Wartung und Support von Druckern und Multifunktionsgeräten (MFP) aus. In der Ausschreibung wird keine Losaufteilung unterschiedlicher Geräteklassen vorgenommen, da für die ausgeschriebenen Geräte eine übergreifend einheitliche Nutzung (Druckertreiber) und Verwaltung (Abrechnung) zwingend erforderlich sind. Die Betreuung der Verträge erfolgt durch KDZ. Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 1 000 Einzelplatzdruckern, 200 Gruppen-Multifunktionsgeräten sowie rund 200 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 23 Mio. Seiten Schwarzweiß und 3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) schreibt im Auftrag der Stadtverwaltung Mainz den Bezug zur Nutzung (Miete), Wartung und Support von Druckern und Multifunktionsgeräten (MFP) aus. In der Ausschreibung wird keine Losaufteilung unterschiedlicher Geräteklassen vorgenommen, da für die ausgeschriebenen Geräte eine übergreifend einheitliche Nutzung (Druckertreiber) und Verwaltung (Abrechnung) zwingend erforderlich sind. Die Betreuung der Verträge erfolgt durch KDZ. Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter.
Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat).
Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 1 000 Einzelplatzdruckern, 200 Gruppen-Multifunktionsgeräten sowie rund 200 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 23 Mio.
Seiten Schwarzweiß und 3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung.
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) schreibt im Auftrag der Stadtverwaltung Mainz den Bezug zur Nutzung (Miete), Wartung und Support von Druckern und Multifunktionsgeräten (MFP) aus. In der Ausschreibung wird keine Losaufteilung unterschiedlicher Geräteklassen vorgenommen, da für die ausgeschriebenen Geräte eine übergreifend einheitliche Nutzung (Druckertreiber) und Verwaltung (Abrechnung) zwingend erforderlich sind. Die Betreuung der Verträge erfolgt durch KDZ. Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter.
Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat).
Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 1 000 Einzelplatzdruckern, 200 Gruppen-Multifunktionsgeräten sowie rund 200 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 23 Mio.
Seiten Schwarzweiß und 3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 047-117364
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) schreibt im Auftrag der Stadtverwaltung Mainz den Bezug zur Nutzung (Miete), Wartung und Support von Druckern und Multifunktionsgeräten (MFP) aus. In der Ausschreibung wird keine Losaufteilung unterschiedlicher Geräteklassen vorgenommen, da für die ausgeschriebenen Geräte eine übergreifend einheitliche Nutzung (Druckertreiber) und Verwaltung (Abrechnung) zwingend erforderlich sind. Die Betreuung der Verträge erfolgt durch KDZ. Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter.
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) schreibt im Auftrag der Stadtverwaltung Mainz den Bezug zur Nutzung (Miete), Wartung und Support von Druckern und Multifunktionsgeräten (MFP) aus. In der Ausschreibung wird keine Losaufteilung unterschiedlicher Geräteklassen vorgenommen, da für die ausgeschriebenen Geräte eine übergreifend einheitliche Nutzung (Druckertreiber) und Verwaltung (Abrechnung) zwingend erforderlich sind. Die Betreuung der Verträge erfolgt durch KDZ. Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter.
Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat).
Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 1 000 Einzelplatzdruckern, 200 Gruppen-Multifunktionsgeräten sowie rund 200 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 23 Mio.
Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 1 000 Einzelplatzdruckern, 200 Gruppen-Multifunktionsgeräten sowie rund 200 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 23 Mio.
Seiten Schwarzweiß und 3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung.
Beschaffung von EDV-Dienstleistung für die Stadt Mainz – Dienstleistung Bereitstellung Drucker und Multifunktionsgeräte für die Dauer von 60 Monaten.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat).
Die erstmalige Bereitstellung der Geräte im Rahmen des schrittweisen Rollouts beginnt am 1.1.2022 und muss bis zum 30.6.2022 abgeschlossen sein. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate, gefolgt von einer Übergangszeit von wiederum sechs Monaten für den Austausch der Geräte im Rahmen der Bereitstellungszeit für den Nachfolgeanbieter. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (6 + 60 + 6 Monat).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben im Fragenkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der technischen Teststellung
Preis (Gewichtung): 50 %01.01.
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen stehen – ausschließlich digital – kostenfrei unter I.3) aufgeführten Link zum Download zur Verfügung.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über dieVergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlichder Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über dieVergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlichder Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber/Bieter.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber/Bieter.
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651 / 9494-0📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-170 📠
Quelle: OJS 2021/S 047-117364 (2021-03-04)