Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ) ist die IT-Dienstleisterin der Landeshauptstadt Mainz sowie für eine Reihe weiterer Kommunen und öffentlicher Einrichtungen. Als Eigenbetrieb der Stadt Mainz übernimmt die KDZ neben dem Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Installation und Bereitstellung von Applikationen auch Aufgaben zur Ermittlung und Beschaffung neuer IT-Anwendungen. Darunter ist auch die Erstellung von IT-Pflichtenheften und Anforderungskatalogen zu fassen. Die Straßenverkehrsbehörde ist eine von vier Abteilungen des Stadtplanungsamtes der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz. Sie gliedert sich in die beiden Sachgebiete Baustellenmanagement und Verkehrsordnung. Derzeit wird im Sachgebiet Baustellenmanagement ein veraltetes Fachverfahren zur Anmeldung, Protokollierung und Archivierung von Baustellen und Grabungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz verwendet. Eine gemeinsame Koordination mit den stadtnahen Grabungsträgern wird aktuell händisch in Excel-Listen gepflegt und mit einem E-Mail Verteiler versendet. Eine digitale und damit papierlose Beantragung sowie Genehmigung ist mit dem derzeitigen Fachverfahren nicht möglich. Auch erfüllt dieses nicht die Voraussetzungen, um das im gleichen Amt beheimateten Sachgebiets Verkehrsordnung für die Verkehrsrechtliche Anordnung in den Genehmigungs- und Koordinationsprozess einzubeziehen. Für den Datenaustausch mit Land und Bund erforderliche Schnittstellen werden von dem bisherigen Fachverfahren nicht bereitgestellt. Künftig soll sowohl die Mitarbeit anderer Sachgebiete und Ämter als auch stadtnaher und externer, am Grabungsgeschehen in der Stadt Mainz Beteiligter, sowie die Darstellung und Ausgabe der Vorgänge über digitale Karten möglich sein. Eine Anbindung an die Baustellenmeldesysteme von Land und Bund soll auch erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von Softwarepaketen
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ) ist die IT-Dienstleisterin der Landeshauptstadt Mainz sowie für eine Reihe weiterer Kommunen und öffentlicher Einrichtungen. Als Eigenbetrieb der Stadt Mainz übernimmt die KDZ neben dem Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Installation und Bereitstellung von Applikationen auch Aufgaben zur Ermittlung und Beschaffung neuer IT-Anwendungen. Darunter ist auch die Erstellung von IT-Pflichtenheften und Anforderungskatalogen zu fassen.
Die Straßenverkehrsbehörde ist eine von vier Abteilungen des Stadtplanungsamtes der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz. Sie gliedert sich in die beiden Sachgebiete Baustellenmanagement und Verkehrsordnung.
Derzeit wird im Sachgebiet Baustellenmanagement ein veraltetes Fachverfahren zur Anmeldung, Protokollierung und Archivierung von Baustellen und Grabungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz verwendet. Eine gemeinsame Koordination mit den stadtnahen Grabungsträgern wird aktuell händisch in Excel-Listen gepflegt und mit einem E-Mail Verteiler versendet. Eine digitale und damit papierlose Beantragung sowie Genehmigung ist mit dem derzeitigen Fachverfahren nicht möglich. Auch erfüllt dieses nicht die Voraussetzungen, um das im gleichen Amt beheimateten Sachgebiets Verkehrsordnung für die Verkehrsrechtliche Anordnung in den Genehmigungs- und Koordinationsprozess einzubeziehen. Für den Datenaustausch mit Land und Bund erforderliche Schnittstellen werden von dem bisherigen Fachverfahren nicht bereitgestellt.
Künftig soll sowohl die Mitarbeit anderer Sachgebiete und Ämter als auch stadtnaher und externer, am Grabungsgeschehen in der Stadt Mainz Beteiligter, sowie die Darstellung und Ausgabe der Vorgänge über digitale Karten möglich sein. Eine Anbindung an die Baustellenmeldesysteme von Land und Bund soll auch erfolgen.
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ) ist die IT-Dienstleisterin der Landeshauptstadt Mainz sowie für eine Reihe weiterer Kommunen und öffentlicher Einrichtungen. Als Eigenbetrieb der Stadt Mainz übernimmt die KDZ neben dem Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Installation und Bereitstellung von Applikationen auch Aufgaben zur Ermittlung und Beschaffung neuer IT-Anwendungen. Darunter ist auch die Erstellung von IT-Pflichtenheften und Anforderungskatalogen zu fassen.
Die Straßenverkehrsbehörde ist eine von vier Abteilungen des Stadtplanungsamtes der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz. Sie gliedert sich in die beiden Sachgebiete Baustellenmanagement und Verkehrsordnung.
Derzeit wird im Sachgebiet Baustellenmanagement ein veraltetes Fachverfahren zur Anmeldung, Protokollierung und Archivierung von Baustellen und Grabungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz verwendet. Eine gemeinsame Koordination mit den stadtnahen Grabungsträgern wird aktuell händisch in Excel-Listen gepflegt und mit einem E-Mail Verteiler versendet. Eine digitale und damit papierlose Beantragung sowie Genehmigung ist mit dem derzeitigen Fachverfahren nicht möglich. Auch erfüllt dieses nicht die Voraussetzungen, um das im gleichen Amt beheimateten Sachgebiets Verkehrsordnung für die Verkehrsrechtliche Anordnung in den Genehmigungs- und Koordinationsprozess einzubeziehen. Für den Datenaustausch mit Land und Bund erforderliche Schnittstellen werden von dem bisherigen Fachverfahren nicht bereitgestellt.
Künftig soll sowohl die Mitarbeit anderer Sachgebiete und Ämter als auch stadtnaher und externer, am Grabungsgeschehen in der Stadt Mainz Beteiligter, sowie die Darstellung und Ausgabe der Vorgänge über digitale Karten möglich sein. Eine Anbindung an die Baustellenmeldesysteme von Land und Bund soll auch erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von Softwarepaketen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-412879
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ) ist die IT-Dienstleisterin der Landeshauptstadt Mainz sowie für eine Reihe weiterer Kommunen und öffentlicher Einrichtungen. Als Eigenbetrieb der Stadt Mainz übernimmt die KDZ neben dem Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Installation und Bereitstellung von Applikationen auch Aufgaben zur Ermittlung und Beschaffung neuer IT-Anwendungen. Darunter ist auch die Erstellung von IT-Pflichtenheften und Anforderungskatalogen zu fassen.
Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ) ist die IT-Dienstleisterin der Landeshauptstadt Mainz sowie für eine Reihe weiterer Kommunen und öffentlicher Einrichtungen. Als Eigenbetrieb der Stadt Mainz übernimmt die KDZ neben dem Betrieb der IT-Infrastruktur sowie der Installation und Bereitstellung von Applikationen auch Aufgaben zur Ermittlung und Beschaffung neuer IT-Anwendungen. Darunter ist auch die Erstellung von IT-Pflichtenheften und Anforderungskatalogen zu fassen.
Die Straßenverkehrsbehörde ist eine von vier Abteilungen des Stadtplanungsamtes der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Mainz. Sie gliedert sich in die beiden Sachgebiete Baustellenmanagement und Verkehrsordnung.
Derzeit wird im Sachgebiet Baustellenmanagement ein veraltetes Fachverfahren zur Anmeldung, Protokollierung und Archivierung von Baustellen und Grabungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz verwendet. Eine gemeinsame Koordination mit den stadtnahen Grabungsträgern wird aktuell händisch in Excel-Listen gepflegt und mit einem E-Mail Verteiler versendet. Eine digitale und damit papierlose Beantragung sowie Genehmigung ist mit dem derzeitigen Fachverfahren nicht möglich. Auch erfüllt dieses nicht die Voraussetzungen, um das im gleichen Amt beheimateten Sachgebiets Verkehrsordnung für die Verkehrsrechtliche Anordnung in den Genehmigungs- und Koordinationsprozess einzubeziehen. Für den Datenaustausch mit Land und Bund erforderliche Schnittstellen werden von dem bisherigen Fachverfahren nicht bereitgestellt.
Derzeit wird im Sachgebiet Baustellenmanagement ein veraltetes Fachverfahren zur Anmeldung, Protokollierung und Archivierung von Baustellen und Grabungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Mainz verwendet. Eine gemeinsame Koordination mit den stadtnahen Grabungsträgern wird aktuell händisch in Excel-Listen gepflegt und mit einem E-Mail Verteiler versendet. Eine digitale und damit papierlose Beantragung sowie Genehmigung ist mit dem derzeitigen Fachverfahren nicht möglich. Auch erfüllt dieses nicht die Voraussetzungen, um das im gleichen Amt beheimateten Sachgebiets Verkehrsordnung für die Verkehrsrechtliche Anordnung in den Genehmigungs- und Koordinationsprozess einzubeziehen. Für den Datenaustausch mit Land und Bund erforderliche Schnittstellen werden von dem bisherigen Fachverfahren nicht bereitgestellt.
Künftig soll sowohl die Mitarbeit anderer Sachgebiete und Ämter als auch stadtnaher und externer, am Grabungsgeschehen in der Stadt Mainz Beteiligter, sowie die Darstellung und Ausgabe der Vorgänge über digitale Karten möglich sein. Eine Anbindung an die Baustellenmeldesysteme von Land und Bund soll auch erfolgen.
Künftig soll sowohl die Mitarbeit anderer Sachgebiete und Ämter als auch stadtnaher und externer, am Grabungsgeschehen in der Stadt Mainz Beteiligter, sowie die Darstellung und Ausgabe der Vorgänge über digitale Karten möglich sein. Eine Anbindung an die Baustellenmeldesysteme von Land und Bund soll auch erfolgen.
Beschaffung von EDV-Dienstleistungen - Software Baustellenmanagement
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote in Textform (§ 126 b BGB) zugelassen, welche über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform einzureichen sind. Nicht zugelassen werden Angebote, die in anderer Weise, insbesondere per E-Mail oder Telefax, übermittelt werden.
Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen stehen - ausschließlich digital - kostenfrei unter I.3 aufgeführten Link zum Download zur Verfügung.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über dieVergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlichder Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die gesamte Kommunikation (auch Bieterfragen) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über dieVergabeplattform „subreport.de“. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte einschließlichder Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren sowie die Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen und Ergänzungs- und Austauschseiten werden im jeweiligen Projekt aktualisiert und zum Bestandteil des Angebotes.
Die Vollständigkeit des Angebotes obliegt alleine dem Bieter/Verfahrensteilnehmer. Bewerber, die sich bei der Vergabeplattform „subreport.de“ kostenfrei registriert haben, werden von dieser automatisch über Neuerungen im Vergabeverfahren informiert.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich während des gesamten Vergabeverfahrens eigenverantwortlich darüber informieren, ob Neuerungen, wie beispielsweise Änderungen/Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen oder kalkulationsrelevante Bieterfragen gestellt und vom Auftraggeber beantwortet wurden.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Wird dies unterlassen, so liegt das Risiko, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung oder das Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen erstellt zu haben und deshalb im weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen zu werden, beim Bewerber / Bieter.
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brand-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-0📞
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-170 📠
Quelle: OJS 2021/S 156-412879 (2021-08-09)