a) Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
b) Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind für die gesamte Vertragslaufzeit bindend.
c) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto;
Nach Lieferung, Inbetriebnahme beim Auftraggeber und Kurzeinweisung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Für die sieben Geräte im Jahr 2021 hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 30.11.2021 eine Gesamtrechnung hierzu beim Auftraggeber einzureichen.
Die jeweiligen Gesamtrechnungen über die 5 Geräte p. a. (2022-2025) sind nach Lieferung, Inbetriebnahme beim Auftraggeber, Kurzeinweisung und Abnahme spätestens 2 Wochen nach Ende des 1. Quartals des jeweiligen Leistungsjahres dem Auftraggeber einzu-reichen (vgl. § 13 Formular 512 EU).
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto und beginnt mit der Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 Formular 512_EU). Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen.
Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach
poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen
Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.
Für die Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens sowie für definierte weitere öffentliche Auftraggeber hat das Land Nordrhein-Westfalen ein zentrales E-Rechnungsportal entwickelt.
Das Portal bietet Rechnungsstellern die Möglichkeit eine Rechnung im Format XRechnung zu erstellen. Hierüber oder anderweitig erstellte Rechnungen können über das Portal hochgeladen und versendet werden. Auch der Direktversand per Mail oder De-Mail ist möglich.
Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link: Login für Rechnungssteller (oder
https://erechnung.nrw).
Zum Einreichen von E-Rechnungen über E-Mail nutzen Rechnungssender bitte folgen-de E-Mail-Adresse:
eingang@erechnung.nrw
Die zur Rechnungsstellung benötigte Leitweg-ID des LANUV lautet: 05113-10001-62
Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier:
E-Rechnung in NRW | Vergabe.NRW (oder
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw)
Jede Rechnung muss die Auftragskennzeichnung enthalten, welche im Auftragsfall mitgeteilt wird, um eine eindeutige Zuordnung für den Auftraggeber zu ermöglichen.
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
d) Wertungs-/Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Wertungskriterium wird aus-schließlich der Preis (100 %) zugrunde gelegt.
Erzielen 2 Angebote einen identischen Wertungspreis(1) entscheidet der günstigere Angebotspreis. Sollte dieser ebenfalls identisch sein, entscheidet der höhere Skontoabzug (in %). Sollte dieser ebenfalls gleich sein, entscheidet das Los.
(1) Wertungspreis = Angebotspreis ggfls. abzüglich Skonto
(Räumt der Bieter einen Skontoabzug ein, und beträgt die Skontofrist mindestens 14 Tage, so wird die Summe zur Ermittlung des günstigsten Angebots unter Berücksichtigung des Skontoabzugs berechnet. Ist die Skontoabzugsfrist kürzer, so wird der Skontoabzug in der Angebotswertung nicht berücksichtigt.)
e) Möglichkeit zur Besichtigung:
Die interessierten Bietenden haben die Möglichkeit zur Besichtigung der unterschiedlichen Container und Dachdurchführungen in Absprache mit dem Auftraggeber.
Eine Besichtigung ist ausschließlich im Zeitraum der 23. bis 24. Kalenderwoche 2021 (Werk-tags) nur nach Absprache in der Zeit von 09:00-15:00 Uhr möglich.
Der Bietende hat den Besichtigungswunsch dem Auftraggeber über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes NRW mitzuteilen – unter Angabe der entsprechenden Kontaktperson sowie deren Kontaktdaten (Name, Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse). Zwecks Terminvereinbarung wird sich die zuständige Fachabteilung des Auftraggebers zeitnah mit dieser Kontaktperson in Verbindung setzen.
Die interessierten Bieter werden einzeln geladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRWZ