Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anhang B2) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention oder:
1. Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung über Gewerbezentralregister
4. Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern
nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
6. Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den
vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße
gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-,
Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur
Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der
Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze
zukommt.
8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder
Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat.
9. Ich erkläre,
a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122
bis 124 GWB zu übermitteln.
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche
Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte
bzw. dies versucht hat.
11. Erklärung über Verfehlungen
12. Erklärung ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen
Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen
vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ich erkläre, dass das Unternehmen
den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter
http://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex.html
zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich
zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem
Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf
und Logistik e.V. unter
http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat
und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen
Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des
Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und
werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch
nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche
Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BMEVerhaltensrichtlinie
Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern
das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB
Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das
Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex
(oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDBCode
of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und
sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen
aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn
Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils
einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine
mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das
Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw.
diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser
Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens
bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den
Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern
Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/
oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren
Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn
Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
-das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-
Entsendegesetz- AEntG),
-das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
-sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
-allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden.
15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die
von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere
Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf
Verlangen nachgewiesen wird.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen
Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im
Vergabeverfahren kann
-den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche
Bahn zur Folge haben;
-nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.