Beschaffung von Komponenten für das SOC

DB Netz AG (Bukr 16)

Beschaffung von Komponenten für das SOC

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-15 Auftragsbekanntmachung
2021-09-29 Ergänzende Angaben
2021-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-03-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme und Server
Referenznummer: 21FEI54004
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Komponenten für das SOC
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme und Server 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Informationssysteme und Server 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: florian.hohnschop@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926520063 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7bdeba6e-8730-4014-a835-eaf482fce511 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7bdeba6e-8730-4014-a835-eaf482fce511 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-20 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 182-474543
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Los 1: Server & Storage-Infrastruktur
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag zweimalig um 12 Monate zu verlängern
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: Netzwerk-Infrastruktur
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: Basisinfrastruktur

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anhang B2) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention oder:
1. Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung über Gewerbezentralregister
4. Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern
nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
6. Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den
vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat.
Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße
gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-,
Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen
mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur
Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der
Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze
zukommt.
8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder
Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat.
9. Ich erkläre,
a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122
bis 124 GWB zu übermitteln.
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche
Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte
bzw. dies versucht hat.
11. Erklärung über Verfehlungen
12. Erklärung ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen
Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen
vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Ich erkläre, dass das Unternehmen
den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter
zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich
zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem
Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf
und Logistik e.V. unter http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat
und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen
Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des
Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und
werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch
nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche
Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BMEVerhaltensrichtlinie
Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern
das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB
Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das
Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex
(oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDBCode
of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und
sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen
aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn
Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils
einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine
mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das
Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw.
diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser
Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens
bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den
Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern
Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/
oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren
Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn
Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten
Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
-das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-
Entsendegesetz- AEntG),
-das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
-sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
-allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen
verbindlich vorgegeben werden.
15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die
von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere
Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf
Verlangen nachgewiesen wird.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im
Vergabeverfahren kann
-den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche
Bahn zur Folge haben;
-nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine
vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft („Anhang B1 Lieferantenselbstauskunft“) abzugeben, oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zusätzlich zur vollständig ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft hat der Bewerber folgende Erklärung
zu erbringen, welche(r) eine weitere Mindestanforderung (Ausschlusskriterium) darstellt:
- Mindestens 10 beschäftigte Mitarbeiter im Bereich „Server, Storage und Netzwerktechnik“
- Mindestens 5 Jahre als System-Integrator / Reseller für die zu vergebenden
Produktkategorien am Markt tätig mit einem jährlichen Umsatz von 5.000.000 € in diesem
Bereich.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
- Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere
Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
- Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur
diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hohnschop, Florian
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7bdeba6e-8730-4014-a835-eaf482fce511 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI2 - Beschaffung Digitale Infrastruktur
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Kontaktperson: Baumann, Rene
E-Mail: rene.baumann@deutschebahn.com 📧
Land: Hessen 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 182-474543 (2021-09-15)
Ergänzende Angaben (2021-09-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 192-500988
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 182-474543
ABl. S-Ausgabe: 192
Quelle: OJS 2021/S 192-500988 (2021-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 226-596038
ABl. S-Ausgabe: 226

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-04 📅
Name: netgo GmbH
Postanschrift: Piesporter Straße 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Name: Deutsche Telekom Business Solutions GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-16 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 226-596038 (2021-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Komponenten für das SOC
Referenznummer: 21FEI54004
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 67a45d60-73e5-4518-a4d1-0b524222bb74
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung: Los 1: Server & Storage-Infrastruktur
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 60326
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - netgo Ost GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 67 008 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021770135 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: netgo Ost GmbH
Nationale Registrierungsnummer: df0e48d9-88e7-4fe6-b607-b5f9fb437534
Postanschrift: Piesporter Straße 37
Postleitzahl: 13088
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bid Factory
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 403037432-31 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die bestehende Speicherlösung wurde von der Firma netgo geliefert. Bei den zu beschaffenden Speichern handelt es sich um eine Erweiterung der in Betrieb befindlichen Anlagen, welche erweitert werden müssen. Um den sicheren und beschwerdefreien Betrieb zu gewährleiten, ist es maßgeblich, dass der gleiche Lieferant die Erweiterung durchführt, da sonst eine Verzögerung im Betrieb des SOCs entstehen kann, was nicht vorkommen darf. Die netgo GmbH kennt den Aufbau, die Prozesse und die Abläufe des SOCs, außerdem hat die netgo GmbH vertiefte Kentnisse über die Konfigurationen über die im Betreib befindeliche Anlagen. Diese Kentnisse hat kein anderer Lieferant. Eine anderer Lieferant kann somit nicht die Erweiterung durchführen. Außerdem führt die netgo GmbH ebenfalls Support und Instandhaltungsleistungen für die Speicherlösungen im SOC durch. Wenn die Speichererweiterung durch ein anderes Unternehmens bezogen werden würde und es dann zu Problemen im laufenden Betrieb kommen würde, wäre nicht mehr klar nachfollziehbar, welches Unternehmen das Problem beheben muss. Jede Verzögerung bei einer Instandsetzung, trägt zum Risko eines erfolgreichen Cyberangriffs bei.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der Zweck der Beschaffung ist die Speicher-Erweiterung für die Datenanaylse der bestehenden SIEM Plattform im Security Operations Center (SOC) der DB Netz AG. Dies ist notwendig damit die SIEM Plattform weiterhin funktioniert und die Analyse der vom SOC gesammelten Daten, das Erkennen von Bedrohungen und das alarmieren bei Problemen durchführen kann. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist hier ein beschwerdefreie Betrieb sicherzustellen
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Quelle: OJS 2023/S 234-738013 (2023-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90 683 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Sachsendamm 63 - 64
Postleitzahl: 10829

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Kontaktperson: FEI2
E-Mail: florian.hohnschop@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926545623 📞
Fax: +49 6926520063 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-01+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der Zweck der Beschaffung ist die Speicher-Erweiterung für die Datenanaylse der bestehenden SIEM Plattform im Security Operations Center (SOC) der DB Netz AG. Dies ist notwendig damit die SIEM Plattform weiterhin funktioniert und die Analyse der vom SOC gesammelten Daten, das Erkennen von Bedrohungen und das alarmieren bei Problemen durchführen kann. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist hier ein beschwerdefreie Betrieb sicherzustellen
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die bestehende Speicherlösung wurde von der Firma netgo geliefert. Bei den zu beschaffenden Speichern handelt es sich um eine Erweiterung der in Betrieb befindlichen Anlagen, welche erweitert werden müssen. Um den sicheren und beschwerdefreien Betrieb zu gewährleiten, ist es maßgeblich, dass der gleiche Lieferant die Erweiterung durchführt, da sonst eine Verzögerung im Betrieb des SOCs entstehen kann, was nicht vorkommen darf. Die netgo GmbH kennt den Aufbau, die Prozesse und die Abläufe des SOCs, außerdem hat die netgo GmbH vertiefte Kentnisse über die Konfigurationen über die im Betreib befindeliche Anlagen. Diese Kentnisse hat kein anderer Lieferant. Eine anderer Lieferant kann somit nicht die Erweiterung durchführen. Außerdem führt die netgo GmbH ebenfalls Support und Instandhaltungsleistungen für die Speicherlösungen im SOC durch. Wenn die Speichererweiterung durch ein anderes Unternehmens bezogen werden würde und es dann zu Problemen im laufenden Betrieb kommen würde, wäre nicht mehr klar nachfollziehbar, welches Unternehmen das Problem beheben muss. Jede Verzögerung bei einer Instandsetzung, trägt zum Risko eines erfolgreichen Cyberangriffs bei.
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Quelle: OJS 2024/S 046-134856 (2024-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 74 981 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die bestehende Switch-Architektur wurde von der Firma netgo geliefert. Bei den zu beschaffendem Switch-Upgrade handelt es sich um eine Erweiterung der in Betrieb befindlichen Anlagen, welche erweitert werden müssen. Um den sicheren und beschwerdefreien Betrieb zu gewährleiten, ist es maßgeblich, dass der gleiche Lieferant die Erweiterung durchführt. Der Lieferant hat Kenntnisse der streng vertraulich eingestuften Architektur des SOC, als auch über die Prozesse und Abläufe des SOCs. Dies ist essentiell für die Integration der Alarmierungs-leisten. Diese Kenntnisse hat kein anderer Lieferant. Eine anderer Lieferant kann somit nicht die Erweiterung durchführen. Wenn die Erweiterung durch ein anderes Unternehmens bezogen werden würde und es dann zu Problemen im laufenden Betrieb kommen würde, wäre nicht mehr klar nachfollziehbar, welches Unternehmen das Problem beheben muss. Jede Verzögerung bei einer Instandsetzung, trägt zum Risiko eines erfolgreichen Cyberangriffs bei.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Der Zweck der Beschaffung ist die Integration von Alarmierungsleisten und ein Upgrade der bestehenden Switche in der bestehenden SIEM Plattform im Security Operations Center (SOC) der DB InfraGO AG. Dies ist notwendig damit die SIEM Plattform weiterhin funktioniert und die Analyse der vom SOC gesammelten Daten, das Erkennen von Bedrohungen und das Alarmieren bei Problemen durchführen kann. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist hier ein beschwerde-freie Betrieb sicherzustellen.
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Quelle: OJS 2024/S 202-625025 (2024-10-15)
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