Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025
Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Niederflur-Linienbussen und Niederflur-Gelenkbussen.
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Niederflur-Linienbussen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof Herten
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von insgesamt 71 Niederflur-Linienbussen im Zeitraum von 2023 bis 2025.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundenorientierte Innenraumausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gelenkbusse📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von insgesamt 19 Niederflur-Gelenkbussen im Zeitraum 2023 bis 2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist.
2. Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; Eigenerklärung gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB ist ausreichend.
3. Nachweis, dass ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuer- oder Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt worden ist. Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ist ausreichend,
4. Abgabe einer Referenzliste von Kunden, die in den letzten 3 Jahren (2018-2020) mit Niederflur-Linienomnibussen und Niederflur-Gelenkomnibussen, in vergleichbarer Größenordnung bzgl. der Menge und des Auftragsvolumens, beliefert wurden (Ausweisung des Lieferjahres, der Stückzahl).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
5. Beschreibung und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse,
6. Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
5. Beschreibung und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse,
6. Nachweis einer min. 4-jährigen Erfahrung in der Produktion von Niederflur-Linienbussen gem. VDV-Empfehlungen,
7. Nachweis einer Qualitätssicherung nach ISO 9001/EN 29001 ff oder vergleichbar.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Auftragswertes für den Zeitraum der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen. Der Einbehalt ist ablösbar durch eine...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Auftragswertes für den Zeitraum der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen. Der Einbehalt ist ablösbar durch eine selbstschuldnerische, spesenfreie und unbefristete Bankbürgschaft.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung erfolgt nach 30 Tagen netto nach mangelfreier Abnahme der Fahrzeuge je Lieferlos und Beschaffungsjahr.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf...”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d.h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2021/S 038-096123 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-09) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 038-096123
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BT KOM 2023-2025
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von 71 Niederflur-Linienbussen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EvoBus GmbH
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6217400📞
E-Mail: info@daimler.com📧
Fax: +49 621740-4002 📠
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
URL: www.mercedes-benz.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
“1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf...”
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d. h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 134-357788 (2021-07-09)