Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025

Vestische Straßenbahnen GmbH

Lieferung von Niederflur-Linienbussen und Niederflur-Gelenkbussen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-19 Auftragsbekanntmachung
2021-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Niederflurbusse
Kurze Beschreibung: Lieferung von Niederflur-Linienbussen und Niederflur-Gelenkbussen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Niederflurbusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederflurbusse 📦
Gelenkbusse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vestische Straßenbahnen GmbH
Postanschrift: Westerholter Str. 550
Postleitzahl: 45701
Postort: Herten
Kontakt
Internetadresse: http://www.vestische.de 🌏
E-Mail: betrieb@vestische.de 📧
Telefon: +49 2366186-210 📞
Fax: +49 2366186-207 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E43428499 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E43428499 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-096123
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Niederflur-Linienbussen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von insgesamt 71 Niederflur-Linienbussen im Zeitraum von 2023 bis 2025.
Beschreibung der Optionen:
Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von insgesamt 19 Niederflur-Gelenkbussen im Zeitraum 2023 bis 2025.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof Herten

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist.
2. Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; Eigenerklärung gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB ist ausreichend.
3. Nachweis, dass ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuer- oder Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt worden ist. Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ist ausreichend,
4. Abgabe einer Referenzliste von Kunden, die in den letzten 3 Jahren (2018-2020) mit Niederflur-Linienomnibussen und Niederflur-Gelenkomnibussen, in vergleichbarer Größenordnung bzgl. der Menge und des Auftragsvolumens, beliefert wurden (Ausweisung des Lieferjahres, der Stückzahl).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
5. Beschreibung und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse,
6. Nachweis einer min. 4-jährigen Erfahrung in der Produktion von Niederflur-Linienbussen gem. VDV-Empfehlungen,
7. Nachweis einer Qualitätssicherung nach ISO 9001/EN 29001 ff oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Auftragswertes für den Zeitraum der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen. Der Einbehalt ist ablösbar durch eine selbstschuldnerische, spesenfreie und unbefristete Bankbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt nach 30 Tagen netto nach mangelfreier Abnahme der Fahrzeuge je Lieferlos und Beschaffungsjahr.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundenorientierte Innenraumausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Center Betrieb
Internetadresse: www.vestische.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43428499 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
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2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d.h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 038-096123 (2021-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-357788
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 038-096123
ABl. S-Ausgabe: 134

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-01 📅
Name: EvoBus GmbH
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 21-57
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6217400 📞
E-Mail: info@daimler.com 📧
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.mercedes-benz.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d. h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 134-357788 (2021-07-09)