Beschaffung von Microsoft Surface mit Zubehör

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Tablets des Typs Microsoft Surface ausgestattet.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-15 Auftragsbekanntmachung
2021-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: 14022#00001#0002
Kurze Beschreibung:
“Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Tablets des Typs Microsoft Surface ausgestattet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Postanschrift: Dorotheenstraße 84
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundespresseamt.de 🌏
E-Mail: vergabe@bpa.bund.de 📧
Fax: +49 30-18102722358 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402386 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402386 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 138-366455
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Arbeitsplätze im Bundespresseamt sind größtenteils mit Tablets des Typs Microsoft Surface ausgestattet.”

“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von Geräten des Typs Microsoft Surface und kompatiblem Zubehör.”
Mehr anzeigen (1)
“Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen.”
Dauer: 2 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin”

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Eigenerklärung des Bieters, dass:”

“— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen Bildung/Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen...”    Mehr anzeigen
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“— keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist (einer Verurteilung nach den vorgenannten...”    Mehr anzeigen

“— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,”

“— keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Belegung mit einer Geldbuße...”    Mehr anzeigen

“Darüber hinaus erklärt der Bieter, dass das Unternehmen:”

“— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,”

“— nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden...”    Mehr anzeigen

“— keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,”

“— nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und daraus eine Wettbewerbsverzerrung resultiert,”

“— nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft...”    Mehr anzeigen

“— nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage...”    Mehr anzeigen

“— nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu...”    Mehr anzeigen

“— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öAG erheblich beeinflussen könnten, oder versucht...”    Mehr anzeigen

“Der Bieter erklärt, dass:”

“— er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,”

“— ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den ö AG tätigen Person...”    Mehr anzeigen

“Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots durch Kennzeichnung auf dem Angebotsformular (Anlage 1) zu erklären, dass die vorgenannte Eigenerklärung abgegeben wird.”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402386 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:”

“— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”    Mehr anzeigen
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“— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:”

“—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2021/S 138-366455 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 175 420 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 181-469112
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 138-366455
ABl. S-Ausgabe: 181

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-09 📅
Name: Computacenter Ag & Co oHG
Postanschrift: Mariendorfer Damm 1-3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 175 900 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”    Mehr anzeigen

“Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,”
Mehr anzeigen (6)
“- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:”

“-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer”

“Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2021/S 181-469112 (2021-09-13)