Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme

Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.

Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-05 Auftragsbekanntmachung
2021-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksysteme
Kurze Beschreibung: Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R.
Postanschrift: Herbert-Lewin-Platz 2
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbv.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbv.de 📧
Telefon: +49 3040051511 📞
Fax: +49 3040051595 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/36a0ba32-c57d-4f46-a20e-1f325cb6d004 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/36a0ba32-c57d-4f46-a20e-1f325cb6d004 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-232499
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Austausch der beiden NetApp FAS8040/FAS8020 Controller (HA Konfiguration) und Ersatz durch eine FAS8300 (HA Konfiguration). Das neue System muss ein volllizensiertes (ohne SnapLock) FAS8300 HA System sein. Die FAS8300 muss so ausgelegt sein, dass der jetzige Workload der FAS8040 und FAS8020 und die
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Zusätzlichen stetig steigenden Anforderungen an Leistung, Funktionalität und Skalierbarkeit gerecht wird.
Austausch der folgender Shelves:
2 x DS4246 Shelves mit jeweils 24 x 4TB SATA Festplatten und Ersatz durch ein 60x4TB 460C Shelf
1 x DS2246 Shelves mit jeweils 24 x 400G SSD Festplatten und Ersatz durch ein DS224C Shelf mit 24x900GB SSD
Austausch der 2 CN1610 Switche und Ersatz durch 2 neue Cisco Nexus (NetApp Bezeichnung X190100)
Switche und Anbindung der neuen FAS8300 (HA) und AFF A700 Systeme bzw. temp. Anbindung der FAS8020/FAS8040 System für die Migration
Neuorganisation der Zuordnung der Festplattenshelves:
Umbau und Integration des SAS Shelfves, die derzeit an der FAS8040 betrieben werden an das neue FAS8300
System
Umbau und Integration des SATA Shelfs (6TB), das derzeit an der FAS8040 betrieben werden, an das neue FAS8300 System
Umbau der DS2246 Shelves zu DS224C Shelves, die derzeit an der AFF A700 und der FAS8040 verbaut sind (Umbau aller IOM6 Module zu IOM12)
Umbau der DS4246 (6TB) Shelves zu DS224C Shelves, die derzeit an der AFF A700 und der FAS8040 verbaut
Sind (Umbau aller IOM6 Module zu IOM12)
Speicherplatzerweiterung:
Erweiterung um ein weiteres des 24x3.8TB Shelfes (12Gbit/s SAS) an der AFF A700 (inkl. der passenden Wartung). Die Erweiterbarkeit des neuen Speichercontrollers im Hinblick auf SSD/SAS/SATA Festplatten muss gegeben sein.
Erweiterung des aktuellen Clustered DataOntap Clusters bestehend aus dem neuen System, der AFF A700, der FAS8040, FAS8020 und FAS8300 muss für die Migration der Daten gegeben sein.
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
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1. Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
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2. Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
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3. Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf unser Unternehmen nicht vorliegen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bieter vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
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1. Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
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2. Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters.
3. Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
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1. Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenz (inkl. Clusterswitchmigration) mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
2. Eigenes Dokument: Nachweis (Kopie) über eine Zertifizierung gemäß ISO:27001 oder vergleichbar.
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenz (inkl. Clusterswitchmigration) mit Benennung der auftraggeberseitigen Kontaktmöglichkeiten.
2. Eigenes Dokument: Nachweis (Kopie) über eine Zertifizierung gemäß ISO:27001 oder vergleichbar.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Migrationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90
Preis (Gewichtung): 90

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kbv.de 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/36a0ba32-c57d-4f46-a20e-1f325cb6d004 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 090-232499 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme
Gesamtwert des Auftrags: 585113.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 172-448778
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 090-232499
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
zusätzlichen stetig steigenden Anforderungen an Leistung, Funktionalität und Skalierbarkeit gerecht wird.
Austausch der zwei CN1610 Switche und Ersatz durch zwei neue Cisco Nexus (NetApp Bezeichnung X190100)
sind (Umbau aller IOM6 Module zu IOM12)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-09 📅
Name: Anders & Rodewyk Das Systemhaus für Computertechnologien GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 585113.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 172-448778 (2021-09-01)