Beschreibung der Beschaffung
Beschafft werden bis zu drei (3) baugleiche Wechselladerfahrzeuge (WLF) entsprechend DIN 14505.
BEACHTE:
- Sämtliche Angaben erfolgen gleichwohl für ein (1) WLF.
- Sämtliche Angaben gelten gleichwohl für bis zu drei (3) baugleiche WLF.
- Verbindlich beauftrag werden zwei (2) WLF.
KHG 1 Fahrgestell:
Gefordert werden bis zu drei (3) Straßenfahrgestelle, geeignet für einen Auf- bzw. Umbau zu WLF mit 26 t entsprechend DIN 14505.
Das Fahrzeug muss der StVZO, dem neuesten Stand der Technik, den
Unfallverhütungsvorschriften, den feuerwehrtechnischen Richtlinien und den
gültigen Normen (u.a. DIN EN 1846-1 bis 3, E DIN 14502-2 und 3, DIN EN
14505 jeweils neueste Fassung) zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung
entsprechen. Das Fahrgestell muss nach DIN EN 1846 der Gewichtsklasse S und der
Kategorie 1 (Straßenfahrgestell) entsprechen. Das Fahrgestell muss mit der Antriebsart 6 x 2 x 4 (eine Lenkachse, eine angetriebene Hinterachse und eine gelenkte, liftbare und entlastbare Nachlaufachse) geliefert werden und geeignet sein, ein Wechselrahmensystem aufzunehmen, das wiederum ausgelegt ist zum
Transport von Abrollbehältern mit Längen von 5 900 und 6 900 mm.
Der Radstand muss dabei entsprechend gewählt werden.
KHG 2: Aufbau:
Beschafft werden bis zu drei (3) Wechselladeraufbauten geeignet zur Verwendung als WLF auf Fahrgestellen mit 26 t Gesamtmasse entsprechend DIN 14505.
Hinweis: Die Hydraulik muss geeignet sein, neben dem Wechselladeraufbau, nach Umschaltung (mechanischer Drei-Wege-Hahn) im Stand, auch einen Kran
bzw. einen Kran auf einem Abrollbehälter betreiben zu können.
Der Kran zum Aufbau auf einem Fahrgestell bzw. die Mulde mit einem Kran werden separat beschrieben und je nach zugeteiltem Standort (es werden
langfristig drei Feuerwehren ausgestattet) dann beauftragt. Daher werden diese Positionen als verpflichtende Optionen ausgeschrieben und nach Erfordernis
beauftragt.
Der Aufbau bestehend aus komplettem Wechselladersystem muss den Anforderungen der DIN EN 1846, der DIN 14 502 Teil 2 und 3 DIN 14 505 und der DIN
30722 Teil 1 und 2 entsprechen.
Die maximale Masse von Behältern beträgt 12 000 kg.
Die verwendeten Abrollbehälter haben Längen von 5 900 und 6 900 mm.
Die Möglichkeit der Entleerung von Mulden durch Kippen zum Heck muss auf ebenen Boden sicher möglich sein.
Ein Standsicherheitsnachweis ist beizulegen bzw. mit dem beigestellten Fahrgestellen zu berechnen.
Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren wird besonders großer Wert auf eine fachgerechte und solide Verarbeitung gelegt.
Es sollen korrosionsfreie und wiederverwendbare Materialien eingesetzt werden.
Erforderliche Anpassungen der Aufbautechnik und Einrichtungen sowie Absprachen in Bezug auf Verriegelung, hydraulische Anschlüsse, usw. müssen
zwischen den Lieferanten der Systeme und den Fahrgestellen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber erfolgen.
Die Auftragsdurchführung muss diese Motive berücksichtigen.