Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Werbematerial für das LDBV
2021SJU000002
Produkte/Dienstleistungen: Informations- und Werbeerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren (spätestens am 30.6.2025).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— 2 Referenzen für nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre.” Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 099-260560 (2021-05-20)
Ergänzende Angaben (2021-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 099-260560
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die...”
Text
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
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Text:
“Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die...”
Text
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: NUTS-Code
Alter Wert
Text: DE212
Neuer Wert
Text: DE2
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Alter Wert
Text:
“Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit...”
Text
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.1)
Ort des zu ändernden Textes: Bekanntmachungsnummer im ABl.
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: 2021/S 099-260560
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-06-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-23 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-06-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-06-23 📅
Zeit: 14:00
Andere zusätzliche Informationen
Die ursprüngliche Beschränkung des Bieterkreises wurde entfernt.
Quelle: OJS 2021/S 118-310204 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayern🏙️ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 099-260560
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Beschaffung von Werbematerial für das LDBV
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EIDEX GmbH
Postort: Baierbrunn
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 191-494998 (2021-09-28)