Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden. Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informations- und Werbeerzeugnisse
Referenznummer: 2021SJU000002
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung benötigt Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung, welches über eine einjährige Rahmenvereinbarung (mit Verlängerungsoption) beschafft wird. Hierbei sind die Aufdrucke nach einem vorgegebenen Corporate Design zu verwenden.
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist nur Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 GWB).
Lieferung von Werbematerial mit Aufdrucken für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Nachwuchsgewinnung
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach einer Laufzeit von 4 Jahren (spätestens am 30.6.2025).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— 2 Referenzen für nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 099-260560 (2021-05-20)
Ergänzende Angaben (2021-06-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 118-310204
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 099-260560
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Die ursprüngliche Beschränkung des Bieterkreises wurde entfernt.
Quelle: OJS 2021/S 118-310204 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-28 📅
Name: EIDEX GmbH
Postort: Baierbrunn
Postleitzahl: 82065
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.