Beschaffungsrahmenvertrag Prüf- und Spleißgeräte

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

In diesem Verfahren soll ein Beschaffungsrahmenvertrag für Prüf- und Spleißaus-stattung geschlossen werden.
Die bereits in die Bundeswehr eingeführte Prüfausstattung Kabel mit der Versor-gungs-Nr. 6625-12-411-0011 mit visueller Steckeroberflächenbetrachtung und au-tomatisierter gut/schlecht Bewertung ermöglicht die exakte Erfassung von Spleiß- und Steckerdämpfungen, Macrobendings (Biegungen) Splitter und Koppler, Punkt-zu-Punkt-Abständen, Kabelgesamtlängen, Steckerqualitäten, Gesamtdämpfungen der Strecken und Faserbrüchen sowohl im Mehrmoden- als auch im Einmodenbe-reich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-08 Auftragsbekanntmachung
2022-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzverkabelung
Menge oder Umfang:
Voraussichtlich maximal bis zu 150 LWL Prüfausstattung Kabel (6625-12-411-0011) MaxTester 720c Q1-QUAD-EI-EA, von der bereits in die Bw eingeführten Prüfausstattung Kabel sowie zusätzlich diverses Zubehör.Voraussichtlich maximal bis zu 130 Spleißgeräte von der bereits in die Bw eingeführten Spleißausstattung Kabel bestehend aus Spleißgerät Glasfaser (6060-27-067-6923) Fujikura 90S Spleissgeräte- Set sowie zusätzlich diverses Zubehör.Voraussichtlich ein Ausbildungstag prüfen.Voraussichtlich ein Ausbildungstag spleißen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzverkabelung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140022270 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 133-355072
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bearbeitungsnummer Q/I2BK/R8453 Schlusstermin: 16.8.2021, 13.00 Uhr. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Sonstiges: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe und des Aktenzeichens (Q/I2BK/R8453) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.8.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare bzw. zum Download bereit gestellten verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In diesem Verfahren soll ein Beschaffungsrahmenvertrag für Prüf- und Spleißaus-stattung geschlossen werden.
Die bereits in die Bundeswehr eingeführte Prüfausstattung Kabel mit der Versor-gungs-Nr. 6625-12-411-0011 mit visueller Steckeroberflächenbetrachtung und au-tomatisierter gut/schlecht Bewertung ermöglicht die exakte Erfassung von Spleiß- und Steckerdämpfungen, Macrobendings (Biegungen) Splitter und Koppler, Punkt-zu-Punkt-Abständen, Kabelgesamtlängen, Steckerqualitäten, Gesamtdämpfungen der Strecken und Faserbrüchen sowohl im Mehrmoden- als auch im Einmodenbe-reich.
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Menge oder Umfang:
Voraussichtlich maximal bis zu 150 LWL Prüfausstattung Kabel (6625-12-411-0011) MaxTester 720c Q1-QUAD-EI-EA, von der bereits in die Bw eingeführten Prüfausstattung Kabel sowie zusätzlich diverses Zubehör.
Voraussichtlich maximal bis zu 130 Spleißgeräte von der bereits in die Bw eingeführten Spleißausstattung Kabel bestehend aus Spleißgerät Glasfaser (6060-27-067-6923) Fujikura 90S Spleissgeräte- Set sowie zusätzlich diverses Zubehör.
Voraussichtlich ein Ausbildungstag prüfen.
Voraussichtlich ein Ausbildungstag spleißen.
Dauer: 38 Monate
Referenznummer: Q/I2BK/R8453
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Materiallager Bundeswehr
01619 Zaithain

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter-gemeinschaft sowie im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. (Formular BAAINBw B-V- 047)
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— Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes,
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— Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben. Die Formulare sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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Für Unterauftragnehmer:
— Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes,
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— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) Die Formulare sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von 1 500 000,00 Eur darzulegen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BieGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er lizensierter Wiederverkäufer der Beschaffungsgegenstände ist. Als Nachweis reicht eine enstprechende Erklärung in Schiftform des Herstellers aus.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber hat der Auftragnehmer nur Personal vorzusehen, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 38
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: I2.2
Frau Schellhas
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontaktperson: Angebotsammelstelle Referat E1.3
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BK/R8453
Schlusstermin: 16.8.2021, 13.00 Uhr.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
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Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe und des Aktenzeichens (Q/I2BK/R8453) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.8.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare bzw. zum Download bereit gestellten verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Mehr anzeigen
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabeskammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2021/S 133-355072 (2021-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 026140022270 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 026-067604
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 133-355072
ABl. S-Ausgabe: 26

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Materiallager Bundeswehr in 01619 Zaithain

Auftragsvergabe
Name: Opternus GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 5
Postort: Bargteheide
Postleitzahl: 22941
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabeskammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
siehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html"
siehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html"
Quelle: OJS 2022/S 026-067604 (2022-02-02)