Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erfahrung
— ausreichende Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, der Gesamtbeseitigungsmengen, des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer.
2. System zur Sicherstellung der hygienischen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen
— bestehendes auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes System zur Sicherstellung der hygienischen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— dem System zugrunde liegende aktuelle Konzepte für das Sammel-, Abhol- und Beseitigungssystem.
3. Qualitätsmanagementsystem
— bestehendes zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— Bescheinigung über die Zertifizierung des Systems.
4. Entsorgungskapazitäten in Tierkörperbeseitigungsanlage(n)
— verfügbare ausreichende Entsorgungskapazitäten in mindestens einer geeigneten Tierkörperbeseitigungsanlage.
Nachweise pro Tierkörperbeseitigungsanlage, deren Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe (inkl. Standort) der Entsorgungsanlage(n) einschließlich Beschreibung der Art und Weise der Beseitigung bzw. Verwertung der tierischen Nebenprodukte in dieser Anlage / diesen Anlagen,
— Nachweis der Zulassung(en) gem. Art. 24 der Verordnung (EG) 1069/2009,
— Angabe der Gesamtkapazität der Anlage(n) in Tonnen(t) / Jahr und Angabe des derzeitigen Auslastungsgrades in Prozent (Stichtag: 1. Mai 2021).
(weitere) Nachweise auf Anforderung:
Für den Fall, dass die Bieter / Bietergemeinschaften die Tierkörperbeseitigungsanlage(n) nicht selbst betreiben, haben diejenigen Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass den Bietern / Bietergemeinschaften die Kapazitäten der Tierkörperbeseitigungsanlage(n) tatsächlich Verfügung stehen, etwa durch entsprechende Verpflichtungserklärungen der Anlagenbetreiber.
5. Fuhrpark
— Verfügbarkeit eines ausreichendenden Fuhrpark nebst technischer Ausrüstung.
Nachweise (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe von Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des zur Abholung vorgesehenen Fuhrparks - für reguläre Abholungen und Sonder- und Einzelabholungen nach Position 1.4 des Preisblattes.
6. Sammelstelle
— Verfügbarkeit einer Sammelstelle im Berliner Stadtgebiet (Zwischenbehandlungsbetrieb(e) für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) nebst ausreichender Kapazitäten.
Nachweise (mit dem Angebot einzureichen):
— Angabe des Standorts der Sammelstelle,
— Nachweis der Zulassung gem. Art. 24 der Verordnung (EG) 1069/2009,
— maximale Kapazität der Sammelstelle in Tonnen(t).
(weitere) Nachweise auf Anforderung:
Für den Fall, dass die Bieter / Bietergemeinschaften die Sammelstelle nicht selbst betreiben, haben diejenigen Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass den Bietern / Bietergemeinschaften die für den Betrieb erforderlichen Mittel der Sammelstellenbetreiber tatsächlich Verfügung stehen. Siehe außerdem die Zusatzinformationen zum Nachauftragnehmereinsatz unter VI.3. Nr. 4.
7. Beschäftigtenzahl
— Verfügbarkeit von durchgehend ausreichenden Personalkapazitäten.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.