Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB),
— Eigenerklärung Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung Berufsgenossenschaft,
— Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr. sowie mindestens 2 Referenzschreiben,
— Eigenerklärung über die Einhaltung der notwendigen personellen Maßnahmen: personelle Manahmen sind vom Betreiber zur Erfüllung zu veranlassen und kostenmäßig abzudecken, personelle Besetzung ist so zu wählen, dass ein reibungsloser Betrieb der Unterkunft garantiert ist und auch Urlaubs- und Krankheitsfälle abgedeckt sind.
Mindestbesetzung:
— Montag und Mittwoch: von 8.00 bis 16.00 Uhr,
— Dienstag und Donnerstag: von 8.00 bis 18.00 Uhr,
— Freitag: von 8.00 bis 14.00 Uhr.
Anwesenheit durch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Heimleitung. An Feiertagen entfällt die Anwesenheitspflicht. Außerhalb dieser Zeiten richtet sich der Personalbedarf nach der aktuellen Situation Der Betreiber ist für die Schulung und Einarbeitung des Personals verantwortlich. Bei Nichtanwesenheit der Heimleitung bzw. deren Vertretung oder weiterem Betreuungspersonal wird das Objekt täglich durch einen Concierge-/Wachdienst im Auftrag des Betreibers abgesichert, damit das Objekt 24 Stunden täglich besetzt ist.
— Eigenerklärung das die Stelle des Heimleiters mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen muss,
— Eigenerklärung über die Einhaltung der Forderung zur Heimleitung: Die Heimleitung wird durch geeignetes Personal ausgeführt, welches nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Qualifikation und ihrem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bietet, dass das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird,
— Eigenerklärung Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in (gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache, z. B. in Englisch oder Arabisch und – eine abgeschlossene Hochschulbildung durch Diplom (FH, BA) oder Bachelor (FH, BA oder Uni) in der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder vergleichbare Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Erwerb durch eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Unterbringung von geflüchteten Menschen),
— Eigenerklärung zum Migrationssozialarbeiter/ in Clearing: Abgeschlossene Hochschulbildung, Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene Fachrichtung/-en: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbar – Kenntnisse der Sozialgesetzgebung, insbesondere SGB II, XII, AsylbLG – Erfahrungen im Umgang mit der Klient/innengruppe – Erfahrungen in der Konfliktbewältigung und Mediation – interkulturelle Kompetenzen, Fremdsprachenkenntnisse (Englisch sowie ausgewählte Sprachen zentraler Herkunftsländer) – Kenntnisse lokaler Akteurs- und Netzwerkstrukturen der Flüchtlingshilfe – Anpassungs-/Kommunikations-/Überzeugungsfähigkeit – selbstständiges und strukturiertes Arbeiten – sicheres Auftreten, Kontaktfreudigkeit, hoher Grad an Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und Eigeninitiative – Führungszeugnis nach § 30a BZRG,
— Eigenerklärung zur Einhaltung Personaleinsatz Sicherheitsdienst – Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des Objektes und des Objektgeländes ist rund um die Uhr eine durchgehende Besetzung des Eingangsbereiches (Wachcontainer/Eingangstor) sowie rund um die Uhr eine durchgehende Besetzung der Brandmeldeanlage bzw. der Videoüberwachungsanlage (befindet sich in einem Raum) erforderlich. Darüber Hinausgehend ist eine regelmäßige Bestreifung des Objektes und des Geländes sicherzustellen. Das derzeit betriebene Objekt ist mit einer Besetzung von durchgängig (24h – 7 Tage/Woche) 4 Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gesichert, um Aufgaben auch in Doppelbesetzung ausführen zu können,
— Eigenerklärung, ob beabsichtigt wird, die Leistung als Einzelunternehmen oder als Bietergemeinschaft zu erbringen bzw. ob einen Teil der Leistung an Unterauftragnehmer weitergeben werden soll. Die o. g. Eigenerklärungen / Nachweise sind bei einer Bietergemeinschaft für alle Firmen, welcher dieser Bietergemeinschaft angehören, einzureichen. Falls für die Leistung ein Unterauftragnehmer beteiligt werden soll, müssen von diesem die o. g. Eigenerklärungen für den Teil der Leistungen, welcher weitergeben werden soll, eingereicht werden.