Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung un Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde / Gemeinschaftsunterkunft Angermünde
Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung. Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein. Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform. Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen. Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Referenznummer: 502-EU-1-21-8-VgV
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung.
Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein.
Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform.
Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen.
Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung.
Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein.
Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform.
Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen.
Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterbringung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Uckermark
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 167-437956
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung.
Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung.
Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein.
Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein.
Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform.
Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform.
Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen.
Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen.
Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Der Bieter stellt eine Gemeinschaftsunterkunft in 16278 Angermünde zur Verfügung. Für die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung stellt der Leistungserbringer eine Aufnahmekapazität von 72 Plätzen bereit.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei einer erfolgreichen Durchführung des Betriebes der Gemeinschaftsunterkunft ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.12.2025 endet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 16278 Angermünde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Vergabeunterlagen
Mindeststandards: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 167-437956 (2021-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1538690.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Name: Angermünder Bildungswerk e.V.
Postort: Angermünde
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland 🇩🇪 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1831042.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 241-636042 (2021-12-08)