Beschreibung der Beschaffung
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft
a) Erstellen einer Hausordnung, die den geordneten Betrieb der Einrichtung nach den Vorgaben des Landesaufnahmegesetzes sicherstellt, und Abstimmung dieser mit dem Landkreis,
b) Individuelle Unterbringung von zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung familiärer Beziehungen, des Geschlechts und der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder sonstigen Personengruppen,
c) Führen von Belegungslisten nach den Vorgaben des Landkreises und deren Übergabe an den Landkreis zu vereinbarten Terminen,
d) Sicherstellen einer den o. g. Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften entsprechenden Belegung und Mindestausstattung der Unterkunft; ggf. Anschaffung und/oder Neubeschaffung notwendiger Ausstattungsgegenstände,
e) Durchführung der sich aus dem laufenden Betrieb ergebenden Prüfungen technischer Anlagen, Instandhaltungen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen, erforderlichen Renovierungsarbeiten und Beseitigung von Schäden am Inventar,
f) Tägliche, professionelle Reinigung der Gemeinschaftsräume (Küchen, Sanitäranlagen, Aufenthaltsräume) sowie der Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, etc.) durch den Betreiber oder dessen Auftragnehmer,
g) Umsetzung der Hygienevorschriften,
h) Sicherstellung der Versorgungsleistungen und Übernahme aller Bewirtschaftungskosten (Gas, Strom, Wasser, Heizung, Abwasser- und Müllentsorgung usw.),
i) Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten,
j) Erstellung und Sicherstellung der Einhaltung der Brandschutzordnung.
Personenbezogene Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
a) Unterrichtung der Bewohner*innen über ihre Situation in der BRD,
b) Unterstützung durch Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen,
c) Aufklärung der Bewohner*innen über die Hausordnung; Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung,
d) Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen,
e) Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer und familiärer Schwierigkeiten,
f) Beratung zum Zugang zu Regeldiensten/-angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten (z. B. Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung, Beratung in Diskriminierungsfällen, Hilfsangeboten bei Gewaltbetroffenheit, Frauenberatung, Kinderschutz, Familien- und Erziehungsberatung, schulpsychologische Beratung),
g) Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung durch Weitervermittlung an Ärzte,
h) Unterstützung bei der Organisation, Mitgestaltung und Einhaltung der wohnspezifischen Lebensbedingungen zur Sicherstellung eines gelingenden Zusammenlebens unter der Berücksichtigung von individuellen Bedarfen bzw. Bedarfen spezifischer Gruppen (Einbindung der Bewohnerschaft in Abläufe, Befähigung zur Wahrnehmung der Interessen durch Beteiligungsstrukturen, Ermöglichung des Zugangs zu einer unabhängigen Ombudsstelle einschließlich Krisenintervention, Konfliktprävention, Konfliktvermittlung),
i) Vermittlung und Schlichtung bei Konflikten zwischen den Bewohnern*innen,
j) Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Wohnungsunterbringung,
k) Vermittlung von Personen bei denen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe der Schutzbedürftigen nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU vorliegen an den entsprechenden Fachberatungsdienst („Erstermittlung“) oder Weiterleitung an die Verwaltung um Feststellungsverfahren und ggf. anschließende Weiterversorgung der Bedarfe einzuleiten,
l) Individuelle Integrationsförderung und -begleitung,
m) Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung von Anfang an,
n) Unterstützung von Eltern, insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder und Unterstützung der Familien bei der Einschulung ihrer Kinder,
o) Initiierung von Freizeitgestaltungsaktivitäten,
p) Unterstützung rückkehrbereiter Flüchtlinge.
Gemeinwesenorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Migrationssozialarbeit
Zentrales Anliegen des Landkreises ist es, die Gemeinschaftsunterkunft und seine Bewohnerschaft in das Gemeinwesen zu integrieren. Eine gezielte Integrationsarbeit durch den Betreiber ist daher besonders erwünscht. Um eine unmittelbare und effiziente Integrationsarbeit zu gewährleisten, sollte der Betreiber über Erfahrungen in der Migrationssozialarbeit verfügen und/oder auf institutionelles Wissen in den Bereichen migrationsspezifische Beratung, Flüchtlingsarbeit, Unterbringung und interkulturelle Kompetenz zurückgreifen können. Diese Qualifikation sollte im Konzept dargelegt und durch geeignete Nachweise belegt werden. Im Rahmen der gemeinwesenorientierten Tätigkeit des Betreibers sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
a) Gegebenenfalls Teilnahme an Bürgerversammlungen, die den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zum Thema haben,
b) Akzeptanzfördernde Maßnahmen, z. B. durch Organisation gemeinsamer Veranstaltungen der Bewohner mit der lokalen Bevölkerung inner- und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Aufbau und Pflege tragfähiger Netzwerke zu lokalen Trägern sozialer, kultureller und religiöser Angebote,
d) Aktive Kontaktaufnahme zu und Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen (Verwaltung, Kindergärten, Schulen, Vereine, Kirchen, Banken, etc.),
e) Aufbau eines „Ärztenetzwerks“ zur Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung der Bewohner unter Berücksichtigung der schwierigen Versorgungssituation
f) Aufbau eines Unterstützernetzwerks (Ehrenamtliche Helfer, Spender, Patenprogramm, etc.),
g) Gegebenenfalls Mitarbeit in Arbeitsgruppen lokaler Institutionen, Vereinen, Personen und Unterstützernetzwerke.
Sicherheitsmaßnahmen und Wachschutz
Der Betreiber hat durch einen Wachdienst, der außerhalb der Bürozeiten des Betreuungspersonals und an den Wochenenden sowie an Feiertagen rund um die Uhr anwesend ist oder durch gleichwertige Maßnahmen die Bewachung zu sichern.