Text
— Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB);
— Eigenerklärung ordnungsgemäße, Gewerbeanmeldung;
— Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft;
— Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr. sowie mind.2 Referenzschreiben;
— Eigenerklärung das die Stelle des Heimleiters mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen muss;
— Eigenerklärung über die Einhaltung der Forderung zur Heimleitung: Die Heimleitung wird durch geeignetes Personal ausgeführt, welches nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Qualifikation und ihrem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bietet, dass das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird;
— Eigenerklärung Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in (gute Fremdsprachenkenntnisse in mindestens einer Fremdsprache, z. B. in Englisch oder Arabisch und
— eine abgeschlossene Hochschulbildung durch Diplom (FH, BA) oder Bachelor (FH, BA oder Uni) in der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder einen vergleichbaren Studienabschluss oder vergleichbare Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Erwerb durch eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Unterbringung von geflüchteten Menschen);
— Eigenerklärung über die Einhaltung der notwendigen personellen Maßnahmen: personelle Maßnahmen sind vom Betreiber zur Erfüllung zu veranlassen und kostenmäßig abzudecken, personelle Besetzung ist so zu wählen, dass ein reibungsloser Betrieb der Unterkunft garantiert ist und auch Urlaubs- und Krankheitsfälle abgedeckt sind.
Mindestbesetzung: Montag und Mittwoch: von 08 bis 16 Uhr Dienstag und Donnerstag: von 08 bis 18 Uhr Freitag: von 08 bis 14 Uhr Anwesenheit durch eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Heimleitung. An Feiertagen entfällt die Anwesenheitspflicht. Außerhalb dieser Zeiten richtet sich der Personalbedarf nach der aktuellen Situation Der Betreiber ist für die Schulung und Einarbeitung des Personals verantwortlich. Bei Nichtanwesenheit der Heimleitung bzw. deren Vertretung oder weiterem Betreuungspersonal wird das Objekt täglich durch einen Concierge-/Wachdienst im Auftrag des Betreibers abgesichert, damit das Objekt 24 Stunden täglich besetzt ist.
— Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht.