1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betreibung Übergangswohnheim Hubertusstr. 36c Dresden
2021-1042-00006
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung: Betreibung des Übergangswohnheim Hubertusstr. 36c in 01129 Dresden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übergangswohnheim
Hubertusstr. 36c
01129 Dresden
Beschreibung der Beschaffung: Kapazität 55 Plätze für die Unterbringung von besonderen Bedarfsgruppen.
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Leistungszeitraum vom 1.8.2021 – 31.7.2025 (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf der...”
Zusätzliche Informationen
Leistungszeitraum vom 1.8.2021 – 31.7.2025 (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.7.2027.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB), Eigenerklärung ordnungsgemäße
Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr.sowie mind.2 Referenzschreiben, Eigenerklärung zum Personaleinsatz: Die Stelle des Heimleiters muss mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen und Absicherung durch Fachkräfte gem. § 4 Abs. 5 Betreibervertrag, Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in gemäß § 4 Abs. 6 des Betreibervertrages (nach Zuschlagserteilung und vor Leistungserbringung ist der entsprechende Nachweis auf Anforderung vorzulegen), Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-18
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform...”
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort müssen auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Besucheranschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro”
Postanschrift: PF120020
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3514883788📞
E-Mail: aschuetze1@dresden.de📧
Quelle: OJS 2021/S 021-051021 (2021-01-27)
Ergänzende Angaben (2021-03-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 021-051021
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB), Eigenerklärung ordnungsgemäße
Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Aufstellung aktueller (der letzten 3 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr.sowie mind.2 Referenzschreiben, Eigenerklärung zum Personaleinsatz: Die Stelle des Heimleiters muss mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen und Absicherung durch Fachkräfte gem. § 4 Abs. 5 Betreibervertrag, Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in gemäß § 4 Abs. 6 des Betreibervertrages (nach Zuschlagserteilung und vor Leistungserbringung ist der entsprechende Nachweis auf Anforderung vorzulegen), Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zu zwingenden (§ 123 (1) Nr. 1 bis 10 und (4) GWB) und fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB) und ggf. zu Selbstreinigung (§ 125 GWB), Eigenerklärung ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung, Eigenerklärung Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft, Aufstellung aktueller (der letzten 6 Jahre) Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber sowie der Ansprechpartner mit Telefon-Nr. sowie mind.2 Referenzschreiben, Eigenerklärung zum Personaleinsatz: Die Stelle des Heimleiters muss mindestens 1,0 VzÄ (40 Stunden/Woche) betragen und Absicherung durch Fachkräfte gem. § 4 Abs. 5 Betreibervertrag, Eigenerklärung zum Vorliegen eines Ausbildungsnachweise Heimleiter/-in gemäß § 4 Abs. 6 des Betreibervertrages (nach Zuschlagserteilung und vor Leistungserbringung ist der entsprechende Nachweis auf Anforderung vorzulegen), Anzahl Personal gegliedert nach Berufsgruppen welches für das Vorhaben zur Verfügung steht.
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Quelle: OJS 2021/S 052-131628 (2021-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Leistungszeitraum vom 1.8.2021-31.7.2025 (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf der...”
Zusätzliche Informationen
Leistungszeitraum vom 1.8.2021-31.7.2025 (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.7.2027.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 021-051021
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Betreibung Übergangswohnheim Hubertusstr. 36c Dresden
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SZL Suchtzentrum gGmbH
Postanschrift: Plautstr. 18
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3414809287📞
E-Mail: gs@suchtzentrum.de📧
Fax: +49 3414809288 📠
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II.1.7) und V.2.4): Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der...”
Zu II.1.7) und V.2.4): Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV werden keine Angaben zu Gesamtsummen sowie einzelne Angebotssummen in hiesiger Bekanntmachung getätigt. Der Wert 0.01 EUR steht lediglich als „Füllwert“.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 III Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 117-308307 (2021-06-15)