Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen im Leistungszeitraum:
- Designrefresh (pauschal)
- Update des TYPO3- Systems von der aktuell eingesetzten Version LTS 8.7 auf die zum Zeitpunkt der Umsetzung aktuelle Version der LTS-Version 11 (pauschal)
- Integration eines datenschutzkonformen Kartendienstes (über Geoportal-BW oder OSM) (pauschal + evtl. Lizenzgebühren und andere laufende Kosten)
- Integration einer leistungsfähigen datenschutzkonformen Suche (pauschal + evtl. Lizenzgebühren und andere laufende Kosten).
- Darstellung der Inhalte der Social-Media-Kanäle (Twitter, Facebook, Instagram, Mastodon, YouTube, LinkedIN) der Landesregierung in einer datenschutzkonformen Social Wall (pauschal + evtl. Lizenzgebühren und andere laufenden Kosten)
- Beratung, kommunikative und inhaltliche Konzeption, Stundensatz (pro Stunde) (ca. 360 Stunden)
- Entwurfs- und Konzeptionsgrafik/Grafik Design, Stundensatz (pro Stunde) (ca. 240 Stunden)
- Programmierung, Stundensatz (pro Stunde) (ca. 2.900 Stunden)
- Projektmanagement, Stundensatz (pro Stunde) (ca. 660 Stunden)
- Testing, Stundensatz (pro Stunde) (ca. 340 Stunden)
- Gegebenenfalls weitere laufende Kosten (z.B. weitere Lizenzgebühren)
- Gegebenenfalls weitere administrative Kosten
- Gegebenenfalls Kosten für ein Development- und/oder Staging-System
- Gegebenenfalls Aufwände für Einarbeitung in das bestehende System
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Der Auftraggeber geht davon aus, dass durchschnittlich ungefähr 140 Tage (1 Tag entspricht 8 Arbeitsstunden) pro Jahr für die unter Ziffer 5 aufgeführten Punkte anfallen. Dies entspricht insgesamt 4.500 Stunden.
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
6.500 Stunden
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Es besteht ein Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Mit Erreichen der Maximalabnahmemenge ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, Abrufe aus dem Rahmenvertrag anzunehmen. Der Auftraggeber hat bei Erreichen der Maximalabnahmemenge das Recht, den Rahmenvertrag vor Erreichen der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.