Beschreibung der Beschaffung
Betreuungsumfang, Besonderheit Eulenschule Berrendorf Die Betreuung erfolgt schultäglich regelmäßig in der Zeit bis 16:00 Uhr in Form von Gruppen von 25 bis 32 Kindern. Betreut werden grundsätzlich jeweils nur Schülerinnen und Schüler, die der jeweiligen Grundschule angehören. Eine Ausnahme gibt es allerdings in Berrendorf: Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung rekrutiert sich eine Gruppe zur Hälfte aus Kindern der in Kreisträgerschaft geführten Michael-Ende-Sprachförderschule. Hier entfallen nach der Vereinbarung mit dem Kreis bis zu 17 Plätze auf diesen Personenkreis. Erforderlich ist hier der Abschluss einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen dem AN und dem Rhein-Erft-Kreis als Träger der Michael-Ende-Schule über die Durchführung und Vergütung der Betreuung dieser „Halbgruppe“.
An den o. a. Schulen sind derzeit, d. h. nach dem Stand der Anmeldungen zum Schuljahr 2021/2022, folgende Betreuungsgruppen je Schule eingerichtet:
Eine-Welt-Schule Elsdorf: 5 Gruppen,
Erich Kästner-Schule Elsdorf-Esch: 6 Gruppen,
Eulenschule Elsdorf-Berrendorf: 5 Gruppen (= 4.5 + 0.5, s. o.).
Inklusive Betreuung Die Betreuung erfolgt an allen Schulen inklusiv, d.h. es werden in allen Gruppen ohne Differenzierung Kinder mit und ohne Behinderung betreut. Nach Maßgabe der Landesförderrichtlinien wird die Betreuung von Kindern mit Behinderung in höherem Umfang gefördert, so dass die Stadt dem Auftragnehmer für diesen Personenkreis einen höheren Entgeltanspruch zugesteht.
Die Ausschreibung und Vergabe des Betreuungsauftrages erfolgt gem. § 65 Abs. 2 VgV für den Zeitraum von 6 Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahresstart 2022/2023 (= 01.08.2022).
Eckpunkte Betreuungsvertrag Das Auftragsverhältnis wird durch Vertrag zwischen Stadt (Auftraggeberin) und Betreuungsbeauftragtem (Auftragnehmer) geregelt. Wesentliche Eckpunkte des Vertrages sind:
Auftragnehmer-Pflichten Der Auftragnehmer betreut die Grundschulkinder nach einem jeweils mit den Leitungen der auftragsgegenständlichen Schulen abgestimmten und kontinuierlich zu evaluierenden pädagogischen Konzept (näheres siehe Leistungsverzeichnis). Eine pädagogische Grundkonzeption, welche die Ausgangsbasis für die Ausführung des Auftrages abbildet, und ein aussagekräftiges Selbstportrait („pädagogisches Trägerbild“) sind Gegenstand der Bewertung der Angebote im Vergabeverfahren und von den Bietern in diesem Kontext einzureichen. Der Auftrag kann nur an Bewerber vergeben werden, die über eine Anerkennung als freier Jugendhilfeträger verfügen bzw. diese Anerkennung durch den örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger problem- und verzögerungslos erhalten (vgl. § 75 SGB VIII). Zudem wird wegen des Umfangs und der Komplexität der Betreuung der Auftrag nur an solche Anbieter vergeben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über praktische Erfahrungen in der Aufgabenträgerschaft der OGS verfügen.
Im Rahmen der Betreuung der Kinder in der OGS obliegen dem Auftragnehmer - die Gestaltung der Hausaufgabenbetreuung;
- Angebote im ergänzenden Bildungsbereich (musische und kreative Angebote, ergänzende Lernangebote in Abstimmung mit der Schulleitung);
- Sport- und Bewegungsangebote (unter Einbeziehung kooperationsbereiter örtlicher Vereine) und
- die Einbeziehung der Eltern durch Informationsveranstaltungen oder Initiativen.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört auch die Organisation und Gewährleistung der Mittagsverköstigung der Kinder durch die Bestellung und Ausgabe vorbereiteter Speisen, die über einen mit ihm vertraglich verbundenen Caterer geliefert werden. Die Refinanzierung der Mittagsverköstigung gegenüber den Eltern der betreuten Kinder ist ausschließlich Angelegenheit des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der schultäglichen Betreuung zur Durchführung von Ferienbetreuungen im schuljährlichen Umfang von wenigstens 5 Wochen (1 Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den Sommerferien und 1 Woche in den Herbstferien). Hierfür erhält er vom Land NRW gewährte Sonderzuschüsse, welche durch die Stadt beantragt und 1:1 an den Auftragnehmer weitergeleitet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den Eltern der teilnehmenden Kinder spezielle Entgelte auf sondervertraglicher Basis für die Ferienveranstaltungen zu erheben.
Der Auftragnehmer ist für eine qualitativ wie quantitativ hinreichende Personalgestellung selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die pädagogische Anleitung, Begleitung und Fortbildung des Personals sowie die Besorgung der Pflichtbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Er hat zudem sein Personal gegen Unfälle zu versichern und sorgt für ausreichenden Sach- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Je betreuter Grundschule ist eine Leitungskraft mit einer beruflichen Mindestqualifikation „staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder Pädagogin/Pädagoge einzusetzen. Je Betreuungsgruppe ist wenigstens eine Fachkraft (mindestens Gruppenleiterzertifikat o. staatlich anerkannte/r Erzieher*in) mit mindestens 25 Wochenstunden und eine Ergänzungskraft (Zertifikat-Kurs) mit 22 Wochenstunden erforderlich. Der Auftragnehmer hat die Kompensation von Ausfällen durch organisatorische Planung und ggf. Personalreserven so sicherzustellen, dass keine Betreuungslücken entstehen.
Als Overhead muss der Auftraggeber über eine für die Schulen und die Stadt ansprechbereite Gesamtleitung verfügen, über welche professionell auch die kaufmännischen Angelegenheiten (Entgeltabrechnungen, An- und Abmeldungen usw.) wahrgenommen werden. Die Gesamtleitung ist zudem die verantwortliche Stelle für die Evaluation der pädagogischen Konzepte der OGS-Arbeit an den einzelnen Schulen.
Auftraggeber-Pflichten Die Stadt als Auftraggeberin nimmt An- und Abmeldungen zur OGS an den teilnehmenden Schulen entgegen und schließt mit den Eltern der teilnehmenden Kinder Einzelverträge ab. Die Verträge gel-ten grundsätzlich nach erstmaligem Abschluss für die gesamte Grundschulzeit. Die Auftraggeberin leitet die Daten der jeweils teilnehmenden Kinder inklusive Angaben zu bestehenden Behinderungen an den Auftragnehmer weiter.
Die Auftraggeberin entrichtet für jedes teilnehmende Kind die mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Betreuungsentgelte (preisdifferenziert zwischen Kindern mit und ohne Behinderung, s. o.) weiter. Näheres regelt der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vorgelegte Vertrag.
Die Stadt refinanziert die Entgelte an den Auftragnehmer durch die Erhebung von Elternbeiträgen nach Maßgabe von § 90 SGB VIII. Hiervon nicht betroffen sind die Kosten der Mittagsverköstigung sowie etwaige Zusatzentgelte für die Ferienbetreuung, welche der Auftragnehmer direkt mit den Eltern abrechnen muss. Für die Ferienbetreuung ist eine enge Kooperation mit dem Jugendamt und dessen Ferienprogramm gewünscht.
Der Auftraggeber stellt die Räumlichkeiten und das Inventar der OGS in den teilnehmenden Schulen kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch für die Reinigung der Räumlichkeiten (Bodenreinigung und Toiletten). Spiel- und Beschäftigungs- sowie Verbrauchsmaterial im laufenden Betrieb sind vom Auf-tragnehmer zu stellen. Die Stadt gewährt hierzu eine schuljährliche finanzielle Unterstützung als Einmalpauschalbetrag.