Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorzulegen ist mindestens eine Referenz.
Die Referenz kann in Form einer Gesamtreferenz über alle Einzelleistungen oder in Form mehrerer Einzelreferenzen, die in der Zusammenschau alle Einzelleistungen umfassen, eingereicht werden.
Die Referenz muss den Nachweis über mindestens 2 Jahre der Erbringung von Betreiberdienstleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber mit mindestens 50 Unterbringungsplätzen in den letzten 2 Jahren gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung erbringen.
Der Zeitraum der Leistungserbringung bei Einzelreferenzen muss ebenfalls mindestens 2 Jahre betragen und in den letzten 2 Jahren gerechnet vom Zeitpunkt der Bekanntmachung erbracht worden sein.
Die Referenz muss sich aus den nachfolgenden Leistungen zusammensetzen:
— Organisation des Betriebes einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft,
— Soziale Betreuung von aus ihren Herkunftsländern geflüchteten Menschen,
— Verpflegung von Menschen aus unterschdiedlichsten Kulturkreisen,
— Betreuung von Kindern,
— Unterstützung traumatisierter Personen (z. B. aufgrund von Flucht, Vertreibung, Krieg oder Terror) im Alltag.
Bis auf die Organisation und die soziale Betreuung müssen die Referenzleistungen nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft erbracht worden sein.
b) Es steht dem Bieter frei, die Referenz in Form einer Liste, die die Mindestangaben nach Teil 1 der Anlage „04 Referenz-Muster“ enthält, vorzulegen oder die Referenz nebst bereits vom Referenzgeber ausgefüllter Referenzbewertung (Teil 1 und Teil 2) mit dem Angebot einzureichen. Für den Fall, dass lediglich die Angaben nach Teil 1 eingereicht werden, wird die Vergabestelle den Referenzgeber selbst kontaktieren und eine Referenzbestätigung nach Teil 2 der Anlage „04 Referenz-Muster“ einholen.
Die Verwendung anderer Referenz-Muster kann zum Ausschluss führen, wenn die geforderten Angaben daraus nicht eindeutig hervorgehen.
c) Sofern für einzelne Referenzleistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, gelten für die Vorlage der Referenzen die Ausführungen unter Buchstabe a) und b) entsprechend. Der Einsatz von Nachunternehmen für die Organisation des Betriebes sowie für die soziale Betreuung ist nicht zugelassen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemäß Anlage „03a Eigenerklärungen“ Angaben zu §§ 123 GWB, 124 GWB, 19 Abs. 3 MiLoG, 21 Abs. 1 AEntG, 21 Abs. 1 SchwarzArbG 98c AufenthG vorzulegen.
Wenn einschlägig, ist das Formblatt „05_Bewerber-, Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ vorzulegen.
Unterauftragsvergabe: Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten benennen. Hierzu ist das Formblatt „06_Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“, Seite 2 ausgefüllt einzureichen.
Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten benennen (Formblatt „06_Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“, Seite 1).
Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber das Formblatt „06 a_Verpflichtungserklärung berufliche und technische Eignungsleihe“ dieser Unternehmen vorzulegen und die entsprechenden Eignungsnachweise dieser Unternehmen, auf die zurückgegriffen wird, ebenfalls einzureichen.
Alle vorstehenden Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Bei Nichtvorlage mit dem Angebot kann dieses ausgeschlossen werden.
Im Fall der Unterauftragsvergabe hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (Nachweise entsprechend den Anforderungen für den Bewerber) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt „06a_Verpflichtungserklärung Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen“) dieser Unternehmen vorzulegen. Bei Nichtvorlage zu dem bestimmten Zeitpunkt wird das Angebot ausgeschlossen.
Eintragungen in Präqualifizierungsdatenbanken (z. B. AVPQ) sowie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden als Nachweis allgemein anerkannt, soweit die Eintragungen sich mit den oben aufgeführten Eignungsanforderungen dieses Vergabeverfahrens decken.
Die vorgenannten Formblätter können über nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177007e77fd-11d0fe99325bda88