Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Verwertung der Bioabfälle und Grünabfälle aus dem Landkreis Gießen

Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -

Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Verwertung des Bio- und Grünabfalls

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kompostierung
Referenznummer: 96-44-273-21
Kurze Beschreibung: Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Verwertung des Bio- und Grünabfalls
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kompostierung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901747 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRJ5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRJ5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-429070
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Verwertung der Bio- und Grünabfälle. Die holzigen Grünabfälle können energetisch verwertet werden. Erzeugung und Vermarktung von Kompost nach Gütesiegel RAL-GZ 251 ist Sache des AN, ebenfalls ggf. die Aufbereitung der holzigen Grünabfälle und Zuführen des aufbereiteten Materials zur energetischen Verwertung.
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Mengen: ca. 35.000 Mg/a Bioabfall
Grünabfall: ca. 3.000 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Vertragsverlängerungsoptionen für je ein Jahr
Beschreibung der Optionen: 2 Vertragsverlängerungsoptionen für je ein Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kompostwerk Rabenau 35466 Rabenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Kompostierung von Bio- und/oder Grünabfällen bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu sind die per Download zur Verfügung stehenden Formulare Umsatzangaben (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein.
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Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3 Formular Referenzen Kompostwerk.docx" über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der technischen Kompostierung von Bioabfällen. Unter technischer Kompostierung von Bioabfällen ist hier zu verstehen, dass der Bieter einen mindestens 3 jährigen erfolgreichen Betrieb eines oder mehrerer Kompostwerke nachweisen muss. Unter "Kompostwerk" sind keine "einfachen" Anlagen der Mietenkompostierung zu verstehen, sondern ausschließlich Kompostwerke, die gekapselt und mit technischen Aggregaten zur Steuerung der Kompostierung und der Abluftbehandlung ausgestattet sind. Als gleichwertig zur voranstehenden Anforderung gilt der Betrieb einer Vergärungsanlage mit integrierter Nachkompostierung für Bioabfälle durch den Bieter (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes und qualifiziertes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z.B. Ausbildung zum Dipl. Agrar-Ing., Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.5) zu verwenden. Das Leitungspersonal muss über mind. 3 Jahre an aktueller Erfahrung bezüglich eines qualifizierten Betreibens eines Kompostwerks (bzw. Vergärungsanlage mit Nachkompostierung) mit Erzeugung von Qualitätskompost verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Ebenfalls muss bieterseits erklärt sein, dass das benannte Leitungspersonal im Auftragsfall den Anlagenbetrieb leitet. Eine diesbezügliche Erklärung ist im Formular nach Anlage 1.5 enthalten (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
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Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss die Benennung des Erklärenden enthalten und mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärung nach Anlage 1.6 zum Sachstand eines ggf. vorhandenen/drohenden Ausschlusses aus Vergabeverfahren

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Verwaltungsinterne Terminvorgaben
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Riversplatz 1-9, Gebäude E Raum 306, 35394 Gießen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRJ5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden.
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Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch weder erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
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Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRJ5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 163-429070 (2021-08-19)