Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Referenznummer: 2021_012_LAF ZS
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-27 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 081-208889
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf eines Jahres auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.8.2021. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Dienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Wirt-124 EU).
Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname,
Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse. (vgl. Vordruck 1).
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung. (vgl. Vordruck 1).
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung. (vgl. Vordruck 1).
Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis. (vgl. Vordruck 1).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Schadensereignisse abdeckt:
— Personenschäden,
— Sachschäden,
— Schlüsselschäden,
— Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Verlust bewachter Sachen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Vordruck 1).
Der Auftraggeber behält sich nach Auftragserteilung vor, sich eine Kopie des Versicherungsscheins vorlegen zu lassen.
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Vordruck 1).
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 500 000,00 EUR netto pro Jahr betragen haben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre betreffend vergleichbarer Aufträge benennen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben / Beschreibungen zu machen:
— Auftraggeber mit Anschrift,
— Auftragsgegenstand,
— Auftragswert,
— Anzahl des eingesetzten Personals,
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr),
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen angesehen) (vgl. Vordruck 1 Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Personal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30 a BZRG vorliegen.
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen angesehen) (vgl. Vordruck 1 Eigenerklärung, dass für das vorgesehene Personal keine Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30 a BZRG vorliegen.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz. (vgl. Vordruck 1).
Der Auftraggeber behält sich nach Auftragserteilung vor, sich einen Nachweis über die Lizenzierung vorlegen zu lassen.
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU).
Mindeststandards:
— Mindestens zwei unterschiedliche Referenzen hinsichtlich vergleichbarer Aufträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten,
— Mindestauftragswert von 10 000 EUR netto pro Monat für jede Referenz
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben insbesondere die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Die Bieter haben insbesondere die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfall seine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfall seine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept geplanter und ungeplanter Personalausfall
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalgestellung bei ungeplantem Personalausfall
Preis (Gewichtung): 80
1. Es gelten die Vorgaben in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers,
2. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14 — 18
Postleitzahl: 10589
Quelle: OJS 2021/S 081-208889 (2021-04-22)
Ergänzende Angaben (2021-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interne Bürobotendienste
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich.
Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich.
Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Interne Bürobotendienste📦
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich.
Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, den Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller
Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-12 📅
Name: Pin ag
Postanschrift: Alt-Moabit 91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Quelle: OJS 2021/S 138-367850 (2021-07-15)