Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Referenzen
- Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb eines Wertstoffhofs in mindestens 6 Monaten aus den
letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über den Betrieb einer Grüngutannahmestelle in mindestens 6 Monaten
aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Mindestlaufzeit von 6 Monaten muss vollständig in den letzten 36 Monaten enthalten sein.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme und den Transport von Abfällen mit einer
Leistungsmenge von 450 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Grünabfall mit
einer Leistungsmenge von 2.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Benennung der Referenz(en) (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen
Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des
Auftragswertes).
Es ist zulässig, die geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe der geforderten Leistungsmenge
entsprechen.
Die Teilleistungen Übernahme, Transport und Verwertung können sich aus einer oder mehrerer Referenzen
zusammensetzen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer
Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert
ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten. Sofern der vorgesehene Standort der Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine
Genehmigung oder ein Genehmigungsantrag vor. Der Genehmigungsantrag gilt dann als ausreichender
Nachweis, wenn diesem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel bei der Erteilung der Genehmigung
anhaften.
Vom Bieter ist dann jedoch sicherzustellen, dass die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb sowohl für das/die
Unternehmen, als auch für den/die Standort(e), an/von denen die jeweiligen Leistungen erbracht werden sollen,
bis spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen
einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. der Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge