Betrieb eines Online-Buchungsportals und Zutrittskontrollanlagen für Fahrradsammelschließ- und Schließfachanlagen für die P+R Betriebsgesellschaft mbH [aa]
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für den Betrieb eines Online-Buchungsportals und Zutrittskontrollanlagen für Fahrradsammelschließ- und Schließfachanlagen für die P + R-Betriebsgesellschaft mbH in der Freie und Hansestadt Hamburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: FE3-907-20210928_TNW
Kurze Beschreibung:
“Abschluss von Rahmenvereinbarungen für den Betrieb eines Online-Buchungsportals und Zutrittskontrollanlagen für Fahrradsammelschließ- und Schließfachanlagen...”
Kurze Beschreibung
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für den Betrieb eines Online-Buchungsportals und Zutrittskontrollanlagen für Fahrradsammelschließ- und Schließfachanlagen für die P + R-Betriebsgesellschaft mbH in der Freie und Hansestadt Hamburg
“Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die...”
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III.2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
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Quelle: OJS 2021/S 191-494264 (2021-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Änderung zu Betrieb eines Online-Buchungsportals und Zutrittskontrollanlagen für Fahrradsammelschließ- und Schließfachanlagen für die P+R Betriebsgesellschaft mbH
Referenznummer: FE02-907-20251218_EXA
Kurze Beschreibung:
“Die P+R Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Auftragsverhältnisse vorzunehmen: Erweiterung und Anpassung des...”
Kurze Beschreibung
Die P+R Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Auftragsverhältnisse vorzunehmen: Erweiterung und Anpassung des Buchungsportals für Fahrradsammelschließanlagen (FSSA) und Schließfachanlagen (SFA) um zusätzliche Funktionen und Erweiterung und Anpassung der Hosting-Plattform und Zutrittskontrollanlagen-Software
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Beschreibung der Beschaffung:
“Buchungsportal (Los 1): - Skalierung des Systems im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten zur Abbildung von Radmietstellplätzen bis zu 6.000 Radmietplätzen...”
Beschreibung der Beschaffung
Buchungsportal (Los 1): - Skalierung des Systems im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten zur Abbildung von Radmietstellplätzen bis zu 6.000 Radmietplätzen an bis zu 133 Schnellbahnstationen - Erweiterte Sicherheits- und Hosting-Anforderungen (SaaS-Option, DSGVO-konforme Cloud-Architektur) - Erweiterung der über das Verwaltungsportal (SaaS) angebotenen Mietstellplätze, um die noch nicht digitalisierten Standorte
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
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Beschreibung der Beschaffung:
“Hosting-Plattform und Zutrittskontrollanlagen-Software (Los 2): - Lieferung der Zugangstechniken und Bereitstellung der Hosting-Plattform, -...”
Beschreibung der Beschaffung
Hosting-Plattform und Zutrittskontrollanlagen-Software (Los 2): - Lieferung der Zugangstechniken und Bereitstellung der Hosting-Plattform, - REST-API-Schnittstellen für die Anbindung aller Bestands- und Neuanlagen - Erweiterte Sicherheitsmechanismen (Identity-Management, DSGVO-konforme Cloud-Lösung) - Skalierung für die Integration von bis zu 6.000 Stellplätzen
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Los 1: Die Anpassungen sind erforderlich, um die Zielvorgaben des Hamburger Senats zur Förderung der Radmobilität umzusetzen und die Nutzbarkeit der Anlagen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Los 1: Die Anpassungen sind erforderlich, um die Zielvorgaben des Hamburger Senats zur Förderung der Radmobilität umzusetzen und die Nutzbarkeit der Anlagen für Pendler sicherzustellen. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig. Danach ist eine Änderung erlaubt, wenn sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die geplante Änderung des bestehenden Auftrags ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der öffentliche Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung am 31.01.2022 nicht vorhersehen konnte. So war für den Auftraggeber bei Zuschlagserteilung nicht absehbar, dass sich die Zielvorgaben des Hamburger Senats zur Förderung der Radmobilität in naher Zukunft ändern würden, was erheblichen Einfluss auf den gegenständlichen Auftrag hatte. Im Ergebnis haben diese Zielvorhaben zu einer rasanten dynamischen Entwicklung der digitalen Plattformintegration (HVV-Switch), zu erheblich gestiegenen Anforderungen an die IT-Sicherheit sowie zu einer Skalierung auf 6.000 Stellplätze geführt, was zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehbar gewesen ist. Daher ist eine Verlängerung des Auftrags mit dem bestehenden Dienstleister unerlässlich, um eine lückenlose Verfolgung der Zielvorgaben des Hamburger Senats zu ermöglichen und eine Unterbrechung des Betriebs des Buchungsportals - und damit eine Nichtnutzbarkeit der P+R Radmietstellplätze - zu vermeiden. Durch die jetzt notwendige Verlängerung des Auftrags bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert, da die Leistung weiterhin auf die Bereitstellung und den Betrieb eines Buchungsportals für FSSA/SFA gerichtet ist. Die Änderungen betreffen lediglich technische Konkretisierungen und Integrationen, nicht die grundlegende Leistungsart. Zudem überschreitet der Wert der geplanten Änderung nicht die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB vorgesehene Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts. Insofern ist die Auftragsvergabe ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig, da die Änderung zum einen erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität des Buchungsportals sicherzustellen und sie zum anderen auf unvorhersehbaren äußeren Umständen beruht, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss nehmen konnte. Da durch die Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert wird, sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erfüllt. Los 2: Die Anpassungen sind erforderlich, um die Zutrittskontrollsysteme mit dem vorhandenen Buchungsportal und den Bestandsanlagen interoperabel zu machen und die Sicherheit sowie Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig. Danach ist eine Änderung erlaubt, wenn sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Die geplante Änderung des bestehenden Auftrags ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der öffentliche Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung am 31.01.2022 nicht vorhersehen konnte. So war für den Auftraggeber bei Zuschlagserteilung nicht absehbar, dass sich die Zielvorgaben des Hamburger Senats zur Förderung der Radmobilität in naher Zukunft ändern würden, was erheblichen Einfluss auf den gegenständlichen Auftrag hatte. Im Ergebnis haben diese Zielvorhaben zu einer rasanten dynamischen Entwicklung der digitalen Plattformintegration (HVV-Switch) und zu erheblich gestiegenen Anforderungen an die IT-Sicherheit sowie zu geführt, was zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehbar gewesen ist. Die Änderungen beeinflussen den gegenständlichen Auftrag mittelbar dahingehend, dass nunmehr Anpassungen an dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Zutrittskontrollsystem vorgenommen werden müssen, um eine Interoperabilität mit dem Buchungsportal und den Bestandsanlagen zu ermöglichen. Daher ist eine Verlängerung des Auftrags notwendig, da die vorgenannten Anpassungen unerlässlich für den Weiterbetrieb der bestehenden P+R Radmietstellplätze sind. Durch die jetzt notwendige Verlängerung des Auftrags bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert, da die Leistung weiterhin auf die Bereitstellung und den Betrieb einer Hosting-Plattform für Zutrittskontrollanlagen gerichtet ist. Die Änderungen betreffen lediglich technische Konkretisierungen und Integrationen, nicht jedoch die grundlegende Leistungsart. Zudem überschreitet der Wert der geplanten Änderung nicht die in § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB vorgesehene Grenze von 50 % des ursprünglichen Auftragswerts. Insofern ist die Auftragsvergabe ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig, da die Änderung zum einen erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Zutrittskontrollsysteme sicherzustellen und sie zum anderen auf unvorhersehbaren äußeren Umständen beruht, auf die die Auftraggeberin keinen Einfluss nehmen konnte. Da durch die Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert wird, sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erfüllt.
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: N450-172-2025
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 80 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE814782825
Postanschrift: Vorlandstraße 5
Postleitzahl: 77756
Postort: Hausach
Region: Ortenaukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 70 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: nedap Technology partner [nTp] for Security Management GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE276999612
Postanschrift: Königstr. 10c
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: P+R Betriebsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE171612301
Postanschrift: Steinstraße 20
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: it.einkauf@hochbahn.de📧
Telefon: 04032880📞
URL: https://www.pr.hamburg/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3MH1W#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Nationale Registrierungsnummer: 000-0000000000-00
Postanschrift: Rue de Loi
Postleitzahl: 1048
Postort: Brüssel
Region: Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad 🏙️
Land: Belgien 🇧🇪
E-Mail: olivier.guersent@ec.europa.eu📧
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042823-1690📞
Fax: +49 4042792-3080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 3 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 3 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Quelle: OJS 2026/S 002-002393 (2026-01-02)