Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Betrieb eines Verwahrplatzes für abgeschleppte Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden sowie die Vorhaltung des dafür benötigten Grundstücks.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb eines weiteren Verwahrplatzes für sichergestellt Kraftfahrzeuge inkl. der Vorhaltung des dafür benötigten Grundstücks
BIS 20212121205”
Produkte/Dienstleistungen: Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Betrieb eines Verwahrplatzes für abgeschleppte Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden sowie die Vorhaltung des dafür benötigten Grundstücks.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Betrieb eines weiteren...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Betrieb eines weiteren Verwahrplatzes für abgeschleppte Kraftfahrzeuge, die verkehrsbehindernd im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden sowie die Vorhaltung des dafür benötigten Grundstücks.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Steuernummer,
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Steuernummer,
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB,
— gesetzliche Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Referenzen,
— Referenzliste über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Referenzen,
— Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Erklärung über die Inanspruchnahme einer/s Eignungsleihe/Unterauftragnehmers (EEA),
— Falls zutreffend:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben/Erklärungen sind einzureichen:
— Erklärung über die Inanspruchnahme einer/s Eignungsleihe/Unterauftragnehmers (EEA),
— Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers,
— Falls zutreffend: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft,
— Erklärung zur Fachkunde/Leistungsfähigkeit,
— Erklärung Grundstück/Fläche,
— Erklärung Grundstückssicherung,
— Erklärung Betriebsgebäude,
— Erklärung Software.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 126-333208 (2021-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
URL: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 126-333208
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Betrieb eines weiteren Verwahrplatzes für sichergestellt Kraftfahrzeuge inkl. der Vorhaltung des dafür benötigten Grundstücks”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: APCOA PARKING Deutschland GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 145-414828 (2022-07-25)