Beschreibung der Beschaffung
- Der Betrieb der Unterkunft ist von einem Team bestehend aus Einrichtungsleitung und Haussicherheits- und Servicepersonal zu führen. Für nähere Angaben zur Ausgestaltung der Einrichtungsleitung verweisen wir auf Ziffer I.3.1.1, sowie Ziffer I.3.2 und für Angaben zum Haussicherheits- und Servicepersonal auf Ziffer I.3.1.2 und Ziffer I.3.3.
Stellung Einrichtungsleitung (EL) von Montag bis Freitag außer Feiertags mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 60 Std. (12 tägl. zzg. Pause) in der Zeit von 7.30 bis 18.00 Uhr (in der Zeit von 9.30 bis 16.00 Uhr muss mindestens eine EL vor Ort sein); der Stundenumfang kann durch max. 2 Personen und eine gleichzeitige Anwesenheit von 2 EL ist zu vermeiden.
Für Einzelheiten s. I.3.1.1 der Leistungsbeschreibung
Stellung Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP) mit einem Umfang von wöchentlich 224 (14 Schichten x 2 HSP x 8 Std).
Die HSP-Kräfte werden in Frühschicht (7:30 - 16:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) und Spätschicht (15:30 - 24:00 Uhr inkl. 30 Minuten Pause) von Montag bis Sonntag (auch feiertags) eingeteilt. Jede Schicht (insgesamt 14 Schichten pro Woche) ist grundsätzlich mit 2 HSP-Kräften zu besetzen. In der Frühschicht ist eine HSP-Kraft ausreichend, wenn am selben Tag eine EL zeitgleich mindestens von 8:00 bis 16:00 Uhr vor Ort tätig ist. Abweichungen sind grds. nur ausnahmsweise möglich und in der Regel vorab zu besprechen. Für Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung, Ziff. I. 3.1.2
Neben dem Personaleinsatz (Ziffer I.3.1) sind in Ziffer I.3.2 und I.3.3 die wesentlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers dargestellt. Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums sind die beschriebenen Aufgaben die Wesentlichen, aber nicht abschließend zu verstehen. Die Auftragnehmerin /der Auftragnehmer erhält daher von der Auftraggeberin fortlaufend detaillierte Informationen und Unterstützung (siehe Ziffer II.2).
Der Leistungsumfang kann durch maximal zwei Personen (EL) erbracht werden. Die gleichzeitige Anwesenheit von zwei Einrichtungsleitungen ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken.
- Insb. Sicherheitsdienst-, Hausmeisterdienst-, Reinigungsdienst- und weitere Leistungen (siehe Ziffer II.2 der Leistungsbeschreibung) sind bzw. werden an externe Fachdienstleisterinnen/Fachdienstleister vergeben und sind nicht Vertragsgegenstand.
- Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung, die hiermit ausgeschrieben wird, beginnt am 05.03.2022 und endet mit Ablauf des 18.05.2023.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Verlängerungsoptionen der Auftraggeberin ergeben sich aus Ziff. II.1.1. der Leistungsbeschreibung, ein Anspruch auf Ziehung der Optionen besteht nicht.
Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung, auf welche sich auch die nachfolgend genannten Ziffern beziehen.
Mit Zuschlagserteilung kommt ein verbindlicher Vertrag gemäß dieser Ausschreibung zustande.