Die Technische Universität München, Zentrale IT („TUM“) betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU Graz mit der Produktbezeichnung CAMPUSonline. Die interne, durch die TUM definierte Bezeichnung, trägt den Namen TUMonline. Um das Campusmanagementsystem funktional zu betreiben ist eine entsprechende Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur nötig. Zum Gesamtkonstrukt gehören die Hosts (Frontend, Middle Tier), welche mittels Docker Swarm abgebildet sind, wie auch eine Datenbank und das Campusmanagementsystem selbst. Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt:
— Los 1: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank,
— Los 2: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb und Pflege IT-System sowie Softwarelösung TUMonline
TUM-2021-EU-2
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Technische Universität München, Zentrale IT („TUM“) betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU...”
Kurze Beschreibung
Die Technische Universität München, Zentrale IT („TUM“) betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU Graz mit der Produktbezeichnung CAMPUSonline. Die interne, durch die TUM definierte Bezeichnung, trägt den Namen TUMonline. Um das Campusmanagementsystem funktional zu betreiben ist eine entsprechende Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur nötig. Zum Gesamtkonstrukt gehören die Hosts (Frontend, Middle Tier), welche mittels Docker Swarm abgebildet sind, wie auch eine Datenbank und das Campusmanagementsystem selbst. Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt:
— Los 1: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank,
— Los 2: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität München
Arcisstr. 21
80333 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer in Los 1 ist für die reibungslose Funktion der Systemumgebung (Produktivsystem, Qualitätssicherung, Development, Demo und Review) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer in Los 1 ist für die reibungslose Funktion der Systemumgebung (Produktivsystem, Qualitätssicherung, Development, Demo und Review) mit diversen Komponenten (Linux Betriebssystem Version CentOS 7 und alle darauf installierten Softwarepakete die für den Betrieb des Apache Reversproxy sowie des Docker Swarm benötigt werden, Docker Software, Oracle Datenbank Version 19c unter Oracle Linux 7.9 und die darauf laufenden Datenbankinstanzen, Front- Middle-Tier Container) verantwortlich. Die abgekündigten Komponenten OHS (Oracle http Server) und iAS (Oracle Internet Application Server) sind nicht Bestandteil dieses Loses. Es müssen aber Integrationsleistungen erbracht werden. Zu den Leistungspflichten in Los 1 gehören Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Systemumgebung. Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist unter Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben.
1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
— Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines Campusmanagement-systems an einer Hochschule / Universität = 2 Punkte
— Der Referenzgegenstand umfasst den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld eines vergleichbaren Manage-mentsystems = 1 Punkt,
— Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) den Betrieb von Docker und Datenbanken, aber nicht im Umfeld eines Campusmanagement-systems oder eines vergleichbaren Managementsystems (Mindest-anforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte.
3) Wert des Referenzprojekts
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte,
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt,
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte.
4) Art des Referenzgebers
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber = 2 Punkte,
— Bei dem Referenzgeber handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber = 1 Punkt.
In Los 1 können je Referenzprojekt somit bis zu 8 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 24 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 8 Punkte = maximal 24 Punkte).
Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder...”
Beschreibung der Optionen
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d. h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Der Auftraggeber benötigt ggf. erweiterte Servicezeiten für die in Kapitel 6.3.8.1.2 der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten bei Anfragen/Fehlern mit der Priorität „Hoch“. Diese wird bei Bedarf auf 24 Stunden an 7 Tagen erhöht (24x7).
2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit für die Ausführung verschiedenster Aufgaben in der Systemumgebung ein Stundenkontingent in Höhe von bis zu 650 Stunden pro Jahr abzurufen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Leistungen auf Stundenbasis, mit KnowHow in den Bereichen Linux, Shell Scripting, Docker (Swarm), Oracle dB, Java, JavaScript, HTML, SQL, Spring/Angular Frameworks, REST-Technologien, XSL-FO, Apache FOP Technologien sowie Git erbracht werden können. Beispiele für Aufgaben (nicht abschließend), welche über das Stundenkontingent abgerufen werden können, sind u. a.:
— Einrichtung weitere Hosts (z. B. zur Vergrößerung eines Docker Swarm),
— Einrichtung neue Container (z. B. KeyCloak, Traefik),
— Umstellung auf andere Technologie (z. B. Kubernates im Middle Tier),
— Integration des SRP in den Docker Swarm als weitere Container,
— Infrastruktur für Lokale Applikationsentwicklung einrichten,
— Aufbau ein Web-Services Monitoring basierend auf Splunk,
— Physikalische Trennung der d.3 DB von der TUMonline DB,
— Alle Art von Anpassungen sowie Entwicklungen im Kontext des Campusmanagementsystems.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Softwarelösung TUMonline
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität München Arcisstr. 21 80333 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Softwarehersteller (TU Graz) stellt regelmäßige Updates, Releases, Service-Packs sowie Vorab-Solvs für das Campusmanagementsystem zu Verfügung. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Softwarehersteller (TU Graz) stellt regelmäßige Updates, Releases, Service-Packs sowie Vorab-Solvs für das Campusmanagementsystem zu Verfügung. Der Auftragnehmer in Los 2 ist verantwortlich für die Überführung der Updates in die jeweiligen Systeme. Dazu gehören die Planung und Terminfindung der Überführungen sowie die Installation, die Tests und Dokumentation der Aktivitäten. Die TUM stellt auch regelmäßige Updates für die lokale Anpassungen an die UI und Dokumente zu Verfügung, der Auftragnehmer ist ebenfalls verantwortlich für die Überführung der Updates in die jeweiligen Systemen und für die Pflege der CI/CD Skripte. Zur Unterstützung der internen Aufgaben des Auftraggebers stehen, neben dem Produktivsystem, folgende Testsysteme zur Verfügung: Qualitätssicherung, Development, Demo und Review. Diese müssen durch den Auftragnehmer in regelmäßigen, aber unterschiedlichen Abständen mit Releases, Service-Packs oder Vorab-Solvs (Deployment) und mit dem aktuellen Datenbestand des Produktivsystems (Klone) aktualisiert werden. Die Aktualisierung aller Systeme mittels Deployments und Klone liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Das Deployment und auch der Klonprozess beinhaltet folgende Schritte, welche zum geforderten Leistungsumfang gehören: Terminplanung, Umsetzung/Installation, Kommunikation, Test und Dokumentation. Eine ausführliche Beschreibung der in Los 2 zu erbringenden Leistungen ist unter Ziffer 7 der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Anzahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, kann gem. § 51 Abs. 1 VgV durch den Auftraggeber begrenzt werden, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber wird (nur) drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Der Auftraggeber wird grundsätzlich diejenigen drei Bewerber auswählen, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3 des Verfahrensbriefs). Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen (vgl. hierzu auch Ziffer 4 des Verfahrensbriefs). Die geeigneten Referenzprojekte, welche alle Mindestanforderungen erfüllen (vgl. Ziffer 3.7 des Verfahrensbriefs), werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Teilnahmeauswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben.
1) Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
— Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines Campusmanagementsystems = 2 Punkte,
— Der Referenzgegenstand umfasst die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld eines vergleichbaren Managementsystems = 1 Punkt,
— Der Referenzgegenstand umfasst (zwar) die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung, aber weder im Umfeld von Campusmanagementsystemen noch vergleichbaren Managementsystemen (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2) Mitarbeiterzahl des Referenzgebers
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 1000 = 2 Punkte,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt mehr als 500 = 1 Punkt,
— Die Mitarbeiterzahl des Referenzgebers beträgt weniger als 500 = 0 Punkte.
3) Wert des Referenzprojekts
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 40.000,- Euro = 2 Punkte,
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt mehr als 20.000,- Euro = 1 Punkt,
— Der Wert des Referenzprojekts beträgt weniger als 20.000,- Euro = 0 Punkte.
4) Softwareprodukt im Referenzprojekt
— Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt CAMPUSonline der TU Graz = 3 Punkte,
— Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit dem Campusmanagementsystem eines anderen Herstellers = 2 Punkte,
— Der Referenzgegenstand umfasste Leistungen im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Managementsystem = 1 Punkt.
In Los 2 können je Referenzprojekt somit bis zu 9 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 27 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 9 Punkte = maximal 27 Punkte).
Ergeben sich auf Basis der vorgenannten Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder...”
Beschreibung der Optionen
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftraggeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los dieser Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Die in Los 2 als Hautpleistung beschriebene Deploymentanzahl kann unter Umständen unzureichend sein, daher können bis zu 30 weitere Deploymentvorgänge nötig sein. Bei Bedarf wird der Auftraggeber die Durchführung dieser zusätzlichen Deploymentvorgänge als optionale Leistungen abrufen.
2) Die in diesem Los 2 als Hauptleistung beschriebene Anzahl an durchzuführenden Klonen kann unter Umständen unzureichend sein, daher können bis zu 10 weitere Klonvorgänge nötig sein. Bei Bedarf wird der Auftraggeber die Durchführung dieser zusätzlichen Klonvorgänge als optionale Leistungen abrufen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 600 000,00 EUR.
“I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft...”
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 250 000,00 EUR für Personenschäden, mindestens 250 000,00 EUR für Sachschäden und mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 600 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung (gilt je Los) ist eine Mitarbeiterzahl von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung (gilt je Los) ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens acht (8) festangestellten Personen, die mindestens 50 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
— In Bezug auf Los 1 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Betrieb und Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen,
— In Bezug auf Los 2 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d.h. der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter, die Support-Mitarbeiter und die Administratoren, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass mindestens zwei der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter eine bestimmte Berufsqualifikation erreicht haben; hierzu zählen:
— eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— ein in Deutschland anerkannter Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
— ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— ein vergleichbarer ausländischer Abschluss.
3. Mindestanforderung (gilt je Los) ist, dass mindestens zwei der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, welche eine Berufsqualifikation i.S.d. vorstehenden Ziffer 2. erreicht haben, (jeweils) eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im ausschreibungsgegenständlichen Bereich haben.
— In Bezug auf Los 1 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Betrieb und Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen,
— In Bezug auf Los 2 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen.
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden, werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Gilt je Los: Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. Im Falle einer Angebotsabgabe für beide Lose gilt daher folgendes: Es müssen insgesamt mindestens zwei Referenzprojekte (jeweils eines pro Los) eingereicht werden und es dürfen maximal 6 (sechs) Referenzprojekte eingereicht werden.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der EU bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
— In Bezug auf Los 1 ist eine Referenz vergleichbar, wenn der Referenzgegenstand den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen umfasst,
— In Bezug auf Los 2 ist eine Referenz vergleichbar, wenn der Referenzgegenstand die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen umfasst.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung (gilt je Los) ist eine Mitarbeiterzahl von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung (gilt je Los) ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens acht (8) festangestellten Personen, die mindestens 50 % ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
— In Bezug auf Los 1 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Betrieb und Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen,
— In Bezug auf Los 2 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, die in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, d.h. der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter, die Support-Mitarbeiter und die Administratoren, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung (in Los 1 und 2) ist, dass mindestens zwei der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter eine bestimmte Berufsqualifikation erreicht haben; hierzu zählen:
— eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— ein in Deutschland anerkannter Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
— ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— ein vergleichbarer ausländischer Abschluss.
3. Mindestanforderung (gilt je Los) ist, dass mindestens zwei der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, welche eine Berufsqualifikation i.S.d. vorstehenden Ziffer 2. erreicht haben, (jeweils) eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im ausschreibungsgegenständlichen Bereich haben.
— In Bezug auf Los 1 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Betrieb und Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen,
— In Bezug auf Los 2 ist der "ausschreibungsgegenständliche Bereich": Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen.
III) Eigenerklärung Unternehmensreferenzen.
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, und einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden, werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Gilt je Los: Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat. Im Falle einer Angebotsabgabe für beide Lose gilt daher folgendes: Es müssen insgesamt mindestens zwei Referenzprojekte (jeweils eines pro Los) eingereicht werden und es dürfen maximal 6 (sechs) Referenzprojekte eingereicht werden.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 beendet worden sein, oder im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der EU bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
— In Bezug auf Los 1 ist eine Referenz vergleichbar, wenn der Referenzgegenstand den Betrieb und die Wartung von Docker und Datenbanken im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen umfasst,
— In Bezug auf Los 2 ist eine Referenz vergleichbar, wenn der Referenzgegenstand die Durchführung von Deployment und Klonprozess innerhalb einer Dockerumgebung im Umfeld von Campusmanagementsystemen und/oder vergleichbaren Managementsystemen umfasst.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass wesentliche Aufgaben direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen, um die übergeordneten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber hat gem. § 47 Abs. 5 VgV festgelegt, dass wesentliche Aufgaben direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen, um die übergeordneten Ziele dieses Vergabeverfahrens bzw. der hieraus resultierenden Beauftragung zu erreichen, d. h. dass eine diesbezügliche Unterauftragsvergabe unzulässig ist. Eine etwaige Unterauftragsvergabe kommt lediglich in Bezug auf unter- bzw. nachgeordnete, rein ausführende bzw. umsetzende Tätigkeiten unter der Anleitung des (Haupt-)Auftragnehmers in Betracht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR66J
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 114-299949 (2021-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität München
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TUMonline (ex-post-VÖ)
TUM-2021-EU-2
Kurze Beschreibung:
“Die Technische Universität München, Zentrale IT ("TUM") betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU...”
Kurze Beschreibung
Die Technische Universität München, Zentrale IT ("TUM") betreibt auf eigener IT-Infrastruktur und in eigenen Serverräumen ein Campusmanagementsystem der TU Graz mit der Produktbezeichnung CAMPUSonline. Die interne, durch die TUM definierte Bezeichnung, trägt den Namen TUMonline. Um das Campusmanagementsystem funktional zu betreiben ist eine entsprechende Wartung und Pflege der IT-Infrastruktur nötig. Zum Gesamtkonstrukt gehören die Hosts (Frontend, Middle Tier), welche mittels Docker Swarm abgebildet sind, wie auch eine Datenbank und das Campusmanagementsystem selbst. Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt:
-LOS 1: Betrieb und Wartung von Frontend, Middle-Tier und Oracle Datenbank
-LOS 2: Betrieb und Pflege der Softwarelösung TUMonline
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 164 449 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder...”
Beschreibung der Optionen
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch den Auftraggeber als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht Seitens des Auftraggebers.
Im Falle der Ausübung einer Option durch den Auftraggeber erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Der Auftraggeber wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Der Auftragsgeber wird bei Bedarf als optionale Leistung zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der in diesem Los der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Der Auftraggeber benötigt ggf. erweiterte Servicezeiten für die in Kapitel 6.3.8.1.2 der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten bei Anfragen/Fehlern mit der Priorität "Hoch". Diese wird bei Bedarf auf 24 Stunden an 7 Tagen erhöht (24x7).
2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit für die Ausführung verschiedenster Aufgaben in der Systemumgebung ein Stundenkontingent in Höhe von bis zu 650 Stunden pro Jahr abzurufen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Leistungen auf Stundenbasis, mit KnowHow in den Bereichen Linux, Shell Scripting, Docker (Swarm), Oracle dB, Java, JavaScript, HTML, SQL, Spring / Angu-lar Frameworks, REST-Technologien, XSL-FO, Apache FOP Technologien sowie Git erbracht werden können. Beispiele für Aufgaben (nicht abschließend), welche über das Stundenkontingent abgerufen werden können, sind u.a.:
- Einrichtung weitere Hosts (z.B. zur Vergrößerung eines Docker Swarm)
- Einrichtung neue Container (z.B. KeyCloak, Traefik)
- Umstellung auf andere Technologie (z.B. Kubernates im Middle Tier)
- Integration des SRP in den Docker Swarm als weitere Container
- Infrastruktur für Lokale Applikationsentwicklung einrichten
- Aufbau ein Web-Services Monitoring basierend auf Splunk
- Physikalische Trennung der d.3 DB von der TUMonline DB
- Alle Art von Anpassungen sowie Entwicklungen im Kontext des Campusmanagementsystems
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 114-299949
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: TUM-2021-EU-2: TUMonline
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Betrieb und Wartung von Front-, Middle-Tier und Oracle DB
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: indibit GmbH
Postanschrift: Wittelsbacherring 10
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@indibit.eu📧
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 850 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 786 300 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Betrieb der Softwarelösung TUMonline
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 378149.60 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRFRA
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 222-585464 (2021-11-11)