Betriebsärztliche Versorgung Verwaltungszentrum Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im

Betriebsärztliche Versorgung VZ Nürnberg inkl. aller Dienststellen/Auslagerungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-19 Auftragsbekanntmachung
2021-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 13-21-00046
Kurze Beschreibung:
Betriebsärztliche Versorgung VZ Nürnberg inkl. aller Dienststellen/Auslagerungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Postleitzahl: 90478
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
E-Mail: service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de 📧
Telefon: +49 911-179-5722 📞
Fax: +49 911-179-908811 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=382933 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-24 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 058-147616
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.9.2021 (frühestens) bis 31.8.2027 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ab dem 1.9.2021 muss für die Dienststellen am Standort VZ mit allen dazugehörenden Auslagerungen die betriebsärztliche Versorgung weiterhin sichergestellt werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.9.2021 (frühestens) bis 31.8.2027 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
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Die Leistung wird gesamt vergeben.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Liegenschaften kommen.
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgt am Standort des Verwaltungszentrums Nürnberg (siehe auch Hinweis im Leistungsverzeichnis). Alle weiteren betriebsärztlichen Dienstleistungen sind überwiegend in den Dienststellen/Liegenschaften der BA vor Ort (siehe Anlage 2 „Standortübersicht“ zur Leistungsbeschreibung) zu erbringen (Regelfall). Tätigkeiten, wie z. B. die Vor- und Nachbearbeitung von Begehungen, von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses oder von Workshops können ortsungebunden erbracht werden.
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Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
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Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2 (siehe hierzu auch die Hinweise in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung).
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Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung sind nicht zugelassen (siehe Delegation)
Die Delegation einzelner betriebsärztlicher Leistungen an nichtärztliche Personen (z. B. medizinische Fachangestellte) und an eine (Betriebs-) Ärztin/einen (Betriebs-) Arzt in Weiterbildung ist nur unter den Voraussetzungen der vom Ausschuss für Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) — Delegation — zulässig. Danach ist die Entscheidung, ob und an wen der Betriebsarzt/die Betriebsärztin eine delegierbare Leistung überträgt und in welchem Umfang die betreffende Person ggf. besonders anzuleiten und zu überwachen ist, von der Qualifikation und den tatsächlichen Fertigkeiten der eingesetzten Person abhängig (vgl. AME, S. 7f). Die Übertragung betriebsärztlicher Leistungen ist nur unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorgaben möglich, wobei die Gesamtverantwortung sowohl für die Auswahl, Anleitung und Überwachung der Person, an die Leistungen delegiert werden sowie hinsichtlich des Umfangs der Delegation bei dem Facharzt für Arbeitsmedizin verbleibt.
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Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.9.2021 (frühestens) bis 31.8.2027 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1),
— Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Sonderregime Laufzeit: 72 Monate möglich
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Sonderregime Laufzeit: 72 Monate möglich
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7),
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D 8).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leiterin des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
E-Mail: service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de 📧
Fax: +49 911-179-908811 📠
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 058-147616 (2021-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-340689
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 058-147616
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Delegation einzelner betriebsärztlicher Leistungen an nichtärztliche Personen (z. B. medizinische Fachangestellte) und an eine (Betriebs-) Ärztin/einen (Betriebs-) Arzt in Weiterbildung ist nur unter den Voraussetzungen der vom Ausschuss für Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Empfehlung (AME) -Delegation- zulässig. Danach ist die Entscheidung, ob und an wen der Betriebsarzt/die Betriebsärztin eine delegierbare Leistung überträgt und in welchem Umfang die betreffende Person ggf. besonders anzuleiten und zu überwachen ist, von der Qualifikation und den tatsächlichen Fertigkeiten der eingesetzten Person abhängig (vgl. AME, S. 7f). Die Übertragung betriebsärztlicher Leistungen ist nur unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorgaben möglich, wobei die Gesamtverantwortung sowohl für die Auswahl, Anleitung und Überwachung der Person, an die Leistungen delegiert werden sowie hinsichtlich des Umfangs der Delegation bei dem Facharzt für Arbeitsmedizin verbleibt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-01 📅
Name: AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Postanschrift: Zschortauer Straße 69
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34190045624 📞
E-Mail: tm-aulc@de.tuv.com 📧
Land: Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 911-179-5722 📞
Quelle: OJS 2021/S 128-340689 (2021-07-01)