Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Auflistung der Produkte und Leistungspalette des Bewerbers,
4. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache für Kommunikation, Verhandlung, Vertrag und während der Abwicklung,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8. Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre,
9. a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
10. a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
11. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masseabgelehnt wurde,
12. Bonitätsnachweise einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
13. Nachweis der Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht). Der Nachweis ist durch eine Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen mit Höhe der Deckungssumme,
14. Eigenerklärung des folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB vorliegen". Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern,
15. Eigenerklärung folgenden Inhalts: Hiermit verpflichte(n) ich / wir uns alle Informationen, die in Zusammenhang mit der Ausschreibung erhalten werden, vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Ausschreibungsprozesses.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.