Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 zu beauftragen. Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum ESF Plus in Deutschland finden Sie unter https://www.esf.de/portal/DE/ESF-2021-2027/foerderperiode-2021-2027.html.
Die Förderprogramme beschäftigen sich unter anderem mit der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der gesellschaftlichen Teilhabe verschiedener Zielgruppen und der Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen. Zielgruppen sind u. a. Familien die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, neuzugewanderte EU-Bürger/innen, Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche. Die Veröffentlichung von drei Förderprogramme erfolgt zeitnah nach Annahme des ESF Plus Programms durch die Europäische Kommission, mit der Ende 2021/ Anfang 2022 gerechnet wird. Zwei weitere Programme sollen im Oktober 2022 veröffentlich werden. Für alle Programme sind mehrere Förderrunden vorgesehen. In einem zweistufigen Verfahren wird es in der ersten Stufe für interessierte Träger die Möglichkeit geben, nach den Förderaufrufen Interessensbekundungen einzureichen. In der zweiten werden die ausgewählten Teilnehmenden des Interessensbekundungsverfahren aufgefordert einen förmlichen Antrag zu stellen. Die abschließende zuwendungsrechtliche Antragsprüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Da davon auszugehen ist, dass bei einigen Programmen mehr Interessensbekundungen eingereicht werden, als Fördermittel verfügbar sind (Überhang), ist die Beurteilung der Förderwürdigkeit der Interessensbekundungen sowie die Qualität der Auswahl von großer Bedeutung. Die Bewertung und Auswahl der Interessensbekundungen durch das BMAS soll daher unter Einbeziehung eines externen unabhängigen Dienstleisters erfolgen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erst- und Zweitbegutachtung der beim BMAS eingegangenen Interessensbekundungen im „Vier-Augen-Prinzip“ auf der Grundlage eines vom BMAS vorgegebenen transparenten Beurteilungssystems (Punktesystem) einschließlich einer formalen Eingangsprüfung inkl. der Ausarbeitung schriftlicher Begründungen für die Punktevergabe zu jedem Auswahlkriterium und insbesondere zu den Interessensbekundungen, die als nicht förderwürdig oder als weniger förderwürdig eingestuft werden. Bei erheblichen Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten sind ggfs. Drittgutachten zu erstellen.
Ein Leitfaden für die Beurteilung von Interessensbekundungen für die jeweiligen Programme wird dem Auftragnehmer vom BMAS zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind ebenfalls Workshops zur Einführung der Gutachter/innen in das Verfahren, die Programmthematik und jeweiligen Auswahlkriterien, sowie Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beurteilung von Interessensbekundungen im Rahmen von ESF Plus Programmen in der ESF Plus Förderperiode 2021-2027
Zb1-04812-6/35”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 zu beauftragen. Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum ESF Plus in Deutschland finden Sie unter https://www.esf.de/portal/DE/ESF-2021-2027/foerderperiode-2021-2027.html.
Die Förderprogramme beschäftigen sich unter anderem mit der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der gesellschaftlichen Teilhabe verschiedener Zielgruppen und der Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen. Zielgruppen sind u. a. Familien die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, neuzugewanderte EU-Bürger/innen, Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche. Die Veröffentlichung von drei Förderprogramme erfolgt zeitnah nach Annahme des ESF Plus Programms durch die Europäische Kommission, mit der Ende 2021/ Anfang 2022 gerechnet wird. Zwei weitere Programme sollen im Oktober 2022 veröffentlich werden. Für alle Programme sind mehrere Förderrunden vorgesehen. In einem zweistufigen Verfahren wird es in der ersten Stufe für interessierte Träger die Möglichkeit geben, nach den Förderaufrufen Interessensbekundungen einzureichen. In der zweiten werden die ausgewählten Teilnehmenden des Interessensbekundungsverfahren aufgefordert einen förmlichen Antrag zu stellen. Die abschließende zuwendungsrechtliche Antragsprüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Da davon auszugehen ist, dass bei einigen Programmen mehr Interessensbekundungen eingereicht werden, als Fördermittel verfügbar sind (Überhang), ist die Beurteilung der Förderwürdigkeit der Interessensbekundungen sowie die Qualität der Auswahl von großer Bedeutung. Die Bewertung und Auswahl der Interessensbekundungen durch das BMAS soll daher unter Einbeziehung eines externen unabhängigen Dienstleisters erfolgen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erst- und Zweitbegutachtung der beim BMAS eingegangenen Interessensbekundungen im „Vier-Augen-Prinzip“ auf der Grundlage eines vom BMAS vorgegebenen transparenten Beurteilungssystems (Punktesystem) einschließlich einer formalen Eingangsprüfung inkl. der Ausarbeitung schriftlicher Begründungen für die Punktevergabe zu jedem Auswahlkriterium und insbesondere zu den Interessensbekundungen, die als nicht förderwürdig oder als weniger förderwürdig eingestuft werden. Bei erheblichen Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten sind ggfs. Drittgutachten zu erstellen.
Ein Leitfaden für die Beurteilung von Interessensbekundungen für die jeweiligen Programme wird dem Auftragnehmer vom BMAS zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind ebenfalls Workshops zur Einführung der Gutachter/innen in das Verfahren, die Programmthematik und jeweiligen Auswahlkriterien, sowie Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P 1 02.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-30 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption (01/26-12/28).
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 2 DIN A 4 Seite) zu der ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern die ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmeen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem ESF Plus Programm der ESF Plus Förderperiode 2021-2027 und wird aus Mitteln der Europäischen Union bezahlt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403303&criteriaId=14692 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-26
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-09-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 146-387926 (2021-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 zu beauftragen. Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ist am 01. Juli 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum ESF Plus in Deutschland finden Sie unter https://www.esf.de/portal/DE/ESF-2021-2027/foerderperiode-2021-2027.html.
Die Förderprogramme beschäftigen sich unter anderem mit der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der gesellschaftlichen Teilhabe verschiedener Zielgruppen und der Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen. Zielgruppen sind u.a. Familien die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, neuzugewanderte EU-Bürger*innen, Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche. Die Veröffentlichung von drei Förderprogramme erfolgt zeitnah nach Annahme des ESF Plus Programms durch die Europäische Kommission, mit der Ende 2021/ Anfang 2022 gerechnet wird. Zwei weitere Programme sollen im Oktober 2022 veröffentlich werden. Für alle Programme sind mehrere Förderrunden vorgesehen. In einem zweistufigen Verfahren wird es in der ersten Stufe für interessierte Träger die Möglichkeit geben, nach den Förderaufrufen Interessensbekundungen einzureichen. In der zweiten werden die ausgewählten Teilnehmenden des Interessensbekundungsverfahren aufgefordert einen förmlichen Antrag zu stellen. Die abschließende zuwendungsrechtliche Antragsprüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Da davon auszugehen ist, dass bei einigen Programmen mehr Interessensbekundungen eingereicht werden, als Fördermittel verfügbar sind (Überhang), ist die Beurteilung der Förderwürdigkeit der Interessensbekundungen sowie die Qualität der Auswahl von großer Bedeutung. Die Bewertung und Auswahl der Interessensbekundungen durch das BMAS soll daher unter Einbeziehung eines externen unabhängigen Dienstleisters erfolgen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erst- und Zweitbegutachtung der beim BMAS eingegangenen Interessensbekundungen im „Vier-Augen-Prinzip“ auf der Grundlage eines vom BMAS vorgegebenen transparenten Beurteilungssystems (Punktesystem) einschließlich einer formalen Eingangsprüfung inkl. der Ausarbeitung schriftlicher Begründungen für die Punktevergabe zu jedem Auswahlkriterium und insbesondere zu den Interessensbekundungen, die als nicht förderwürdig oder als weniger förderwürdig eingestuft werden. Bei erheblichen Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten sind ggfs. Drittgutachten zu erstellen.
Ein Leitfaden für die Beurteilung von Interessensbekundungen für die jeweiligen Programme wird dem Auftragnehmer vom BMAS zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind ebenfalls Workshops zur Einführung der Gutachter*innen in das Verfahren, die Programmthematik und jeweiligen Auswahlkriterien, sowie Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmeen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 146-387926
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Zb1-04812-6/35
Titel:
“Beurteilung von Interessensbekundungen im Rahmen von ESF Plus Programmen in der ESF Plus Förderperiode 2021-2027”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 248-657196 (2021-12-17)