Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens über aktuelle laufende Bewachung in Form von mindestens 3 schriftlichen Referenzen der jeweiligen Auftraggeber (davon mindestens ein Museum mit mind. 4 000 qm Ausstellungsfläche und 150 000 Besuchern pro Jahr sowie 2 weiteren Museen mit mind. 2 000 qm Ausstellungsfläche jedoch keine Freilichtmuseen), die mindestens eine vollbefriedigende Aufgabenerfüllung erkennen lassen mit Angabe von Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Die angegebenen Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein.
— Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch Darstellung eines unternehmensinternen, dauerhaften und aufeinander aufbauenden Schulungsprogramms (inkl. Übersendung der Inhalte einer kürzlich durchgeführten Schulung jedoch nicht älter als 6 Monate) mit Referenten, welche sowohl fachlich-sicherheitstechnisch als auch im Bereich Kommunikation über nachgewiesene Fachkenntnisse verfügen,
— Vorlage des Firmenorganigramms und Bestätigung, dass für jeden Arbeitsplatz eine Beschreibung vorhanden ist,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer VdS- oder Bescheinigung eines vergleichbaren Instituts zertifizierten Interventionsstelle/ Niederlassung in Bonn oder nächster Umgebung, um spätestens mit Übernahme der Aufgaben Reaktionszeiten von max. 20 Minuten zu ermöglichen,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer 24 Stunden besetzten VdS anerkannten Notrufzentrale, nach DIN EN 50518, oder staatlich anerkannter vergleichbarer Zertifizierung,
— Eigenerklärung über die Bereitschaft, dem AG auf dessen Verlangen im Rahmen einer möglichen Besichtigung der Geschäftsräume während der üblichen Arbeitszeiten Einsicht in Aufzeichnungen zur Vorbereitung und Durchführung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu geben; hierzu gehört der Nachweis, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht die Eignung der jeweiligen Beschäftigten für die Sicherheitsdienstleistungen sichergestellt ist sowie entsprechende Unterweisungsnachweise der Beschäftigten über die regelmäßig vorgeschriebenen (mind. 1x jährlich) Sicherheitsunterweisungen,
— Eigenerklärung über die Bereitschaft, dem AG im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung seiner Geschäftsräume während der üblichen Arbeitszeiten Einsicht in ausgewählte Aufzeichnungen zur Vorbereitung/Durchführung der Personaleinsätze zu geben und Konzepte zur Realisierung der Sicherheitsdienstleistungen vorzulegen,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein von eigenständigen und für die Öffentlichkeit eindeutig kenntlich gemachten Geschäftsräumen, in denen die Aufzeichnungen zu den Sicherheitsdienstleistungen zusammen mit anderen üblichen Geschäftsschriftstücken wie Personalunterlagen, Objektakten und Dienstanweisungen aufbewahrt werden,
— Eigenerklärung über einen Nachweis über die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstanweisungen, die mind. alle 12 Monate nachweislich formal geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein von Erklärungen zum Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung, die von jedem Beschäftigten abgezeichnet werden.