Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- geeignete Referenzen zu Bewachungsaufträgen von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 AsylG, ggf. ergänzend von Gemeinschaftsunterkünften im Sinne von § 53 AsylG in Form einer Liste, der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Bewachungsleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie der Unterbringungskapazität (Anzahl der in dem als Referenz angegebenen Objekt untergebrachten Personen) je Auftrag;
- eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens für den Bereich der Bewachungsdienstleistungen in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und Benennung des Nachunternehmers (in diesen Fällen ist die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vom Nachunternehmer einzureichen)
- Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) für den Inhaber des Unternehmens
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Personal eingesetzt wird, für welches folgende Nachweise vorliegen:
a) der Nachweis des erfolgreichen Durchlaufens der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 34a Abs. 1a
Satz 1 Nr. 1 GewO i. V. m. § 16 BewachV,
b) zusätzlich die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass je Schicht mindestens eine Bewachungsperson zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen als Ersthelfer geschult ist
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass je Schicht ausreichend Bewachungspersonen zur Durchsetzung des Brandschutzes als Brandschutzhelfer ausgebildet sind
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass die vom Auftragnehmer einzusetzenden Schichtleiter über die berufliche Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass keine ausreisepflichtigen Ausländer und keine Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nur gestattet ist (§ 55 AsylG), als Bewachungspersonal eingesetzt werden
- Eigenerklärung in frei gewählter Form darüber, dass nur Bewachungspersonal eingesetzt wird, welches zum Thema interkulturelle Kompetenzen sowie zum Thema Streitschlichtungs-/ Deeskalationstechniken geschult worden ist und regelmäßig weiter geschult wird.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, sind die o.a. Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden Nachunternehmen eingesetzt, ist von diesen die Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.