Folgende Wachaufgaben sind hierbei auf Grundlage der unten angehängten Leistungsbeschreibung neu auszuschreiben: — eine Wachaufgabe „Aufsicht führende Wachperson“, hinterlegt mit einer ziv.-gew. Wachperson 24 Std./7 Tage in der 12-Stundenschicht und — eine Wachaufgabe „Torposten/Eingreifkraft/Streife“, hinterlegt mit 2 ziv.-gew. Wachpersonen 24 Std./7 Tage in der 12-Stundenschicht, — eine Wachaufgabe „Sicherungsposten Munitionsbehälter“, hinterlegt mit einer ziv.-gew. Wachperson während der Tagschicht in der 12-Stundenschicht hinterlegt mit 2 ziv.-gew. Wachpersonen während der Nachtschicht und an Wochenenden/dienstfreien Tagen in der 12-Stundenschicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bw in der Liegenschaft Grenzland-Kaserne, Oberviechtach.Laufzeit des Vertrages: 31.5.2022-1.6.2026 mir der Option die Vertragslaufzeit 3 mal um 1 Jahr zu verlängern (max. Gesamtlaufzeit 7 Jahre)
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bw in der Liegenschaft Grenzland-Kaserne, Oberviechtach.Laufzeit des Vertrages: 31.5.2022-1.6.2026 mir der Option die Vertragslaufzeit 3 mal um 1 Jahr zu verlängern (max. Gesamtlaufzeit 7 Jahre)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg
Postanschrift: Kümmersbrucker Straße 1
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: bwdlzambergbeschaffung@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 9621-7847-3405📞
Fax: +49 9621-7847-3349 📠
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Folgende Wachaufgaben sind hierbei auf Grundlage der unten angehängten Leistungsbeschreibung neu auszuschreiben:
— eine Wachaufgabe „Aufsicht führende Wachperson“, hinterlegt mit einer ziv.-gew. Wachperson 24 Std./7 Tage in der 12-Stundenschicht und
— eine Wachaufgabe „Torposten/Eingreifkraft/Streife“, hinterlegt mit 2 ziv.-gew. Wachpersonen 24 Std./7 Tage in der 12-Stundenschicht,
— eine Wachaufgabe „Sicherungsposten Munitionsbehälter“, hinterlegt mit einer ziv.-gew. Wachperson während der Tagschicht in der 12-Stundenschicht hinterlegt mit 2 ziv.-gew. Wachpersonen während der Nachtschicht und an Wochenenden/dienstfreien Tagen in der 12-Stundenschicht.
— eine Wachaufgabe „Sicherungsposten Munitionsbehälter“, hinterlegt mit einer ziv.-gew. Wachperson während der Tagschicht in der 12-Stundenschicht hinterlegt mit 2 ziv.-gew. Wachpersonen während der Nachtschicht und an Wochenenden/dienstfreien Tagen in der 12-Stundenschicht.
Menge oder Umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bw in der Liegenschaft Grenzland-Kaserne, Oberviechtach.
Laufzeit des Vertrages: 31.5.2022-1.6.2026 mir der Option die Vertragslaufzeit 3 mal um 1 Jahr zu verlängern (max. Gesamtlaufzeit 7 Jahre)
Referenznummer: 6002088783-BwDLZ Amberg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister* (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist), Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V .m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)
Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister* (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist), Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V .m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) in Höhe von den in § 13 Abs. 2 des Bewachungsvertrages festgelegten Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich) Deckungssummen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) in Höhe von den in § 13 Abs. 2 des Bewachungsvertrages festgelegten Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich) Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1 500 000,00 EUR,
b) für Sachschäden 350 000,00 EUR,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20 000,00 EUR,
d) für Vermögensschäden 15 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz akzeptiert und beachtet wird und Erklärung, Waffentrageerlaubnis für das Bewachungspersonal zu beantragen. Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a),
— Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz akzeptiert und beachtet wird und Erklärung, Waffentrageerlaubnis für das Bewachungspersonal zu beantragen. Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a),
— Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter mit Formular BAAINBw-B-V 031,
— Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus dem „Merkblatt Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft“ akzeptiert und eingehalten werden (Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft Anlage 21),
— Eigenerklärung,
—— dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
—— dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
—— für das ein Führungszeugnis vorliegt,
—— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat,
—— das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
—— das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt,
—— Eigenerklärung, dass der der Teilnehmer im Auftragsfall,
—— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
—— als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind,
— Referenzen über die wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe Art und Umfang der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
— Referenzen über die wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe Art und Umfang der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z.B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung) oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung einzureichen.
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z.B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung) oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung einzureichen.
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie). Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie). Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2022-05-31 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.