Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen des anbietenden Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist).
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Umfang der Empfangsdienstleistungen: 3 Referenzen mit jeweils mindestens 4 200 h im Jahr je Referenz und kumuliert mindestens 15 000 h pro Jahr. Gefordert sind Referenzen zu Empfangsdienstleistungen bei denen die Ein- und Ausgangskontrolle von Besuchenden sowie auch die Personalkontrolle, Schlüsselausgaben, Schließgänge sowie Kontrollen des Außenbereichs, Überwachungsfunktion von technischen Anlagen und die Bedienung der Telefonzentrale nachgewiesen werden.
— Einhaltung von Reaktionszeiten: Die vom Referenzgeber (=AG) vorgegebene Reaktionszeit zur Bereitstellung einer zusätzlichen Kraft für Sonderbewachungen insbesondere im Objektschutz, wurde im Rahmen der Auftragsdurchführung in mindestens 95 % der Fälle eingehalten.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ausführung/Leistungszeit,
— Auftragswert/Umsatz in TEUR pro Jahr,
— Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr,
— Einhaltung von Reaktionszeiten,
— Mindest-Sprachkenntnisse nach gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Französisch C1, Englisch A2,
— Kurzbeschreibung des Referenzauftrages,
— Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung
Wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Erfüllt eine Referenz eines der o. g. Kriterien nicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen. Werden weniger als drei Referenzen eingereicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweise und Zertifizierung
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen)
— Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff verfügt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
— Der Bieter hat zu erklären, dass er eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) oder einer Alarm-Empfangsstelle (AES) für die Sicherstellung einer 24 stündigen Erreichbarkeit betreibt. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
— Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Betriebsstätte in der Region Brüssel verfügt oder dass er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, eine solche errichtet. Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen.
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.
— Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Zertifizierung für die durchzuführenden Tätigkeiten bei der Personenbefreiung im Aufzugsalarmierungsfall verfügt.
Die Erklärung ist in einer selbst zu erstellenden Anlage dem Angebot beizufügen. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Darüber hinaus hat der Bieter zur Prüfung seiner Eignung folgende, aktuelle Unterlagen in Kopie beizubringen:
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs bzw. bei ausländischen Bietern den Nachweis über den Eintrag in ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate),
— Die Bedingungen für den Zugang und die Ausübung von Wachdiensten sind im Gesetz zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit vom 2.10.2017 (Loi réglementant la sécurité privée et particulière / Wet tot regeling van de private en bijzondere veiligheid) geregelt und wurden durch eine Reihe von königlichen Erlässen umgesetzt und mehrfach geändert.
Es ist ein Nachweis beizufügen, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist über eine Genehmigung als Wachunternehmen gemäß des Königlichen Erlasses über die Genehmigung für Wachunternehmen oder interne Wachdienste vom 21.5.1991 (Arrêté royal relatif à l'autorisation des entreprises de gardiennage ou des services internes de gardiennage / Koninklijk besluit betreffende het verlenen van vergunningen aan bewakingsondernemingen of interne bewakingsdiensten) einschließlich seiner Änderungen verfügt.
— Kopie eines Nachweises über die Eintragung im Berufsregister und im Register der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens bzw. bei ausländischen Bietern den Nachweis über den Eintrag in ein vergleichbares Register oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,
— Eine Erklärung, dass eine Unfallversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen ist.