Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9 000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bewachungsleistungen für die Liegenschaft Heinemannstraße, 53175 Bonn
04513-9/6(2021)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim...”
Kurze Beschreibung
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9 000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: S. Ziffer II.1.4) und Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Ausgeschrieben ist eine besondere Dienstleistung nach Anhgang XIV zu RL 2014/24/EU. Höchstlaufzeit ist sechs Jahre gem. § 65 Abs. 2 VgV.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-18
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BMBF, Bonn
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Voraussichtlich Juli 2027
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im BMBF
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im BMBF
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2021/S 139-369981 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim...”
Kurze Beschreibung
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9.000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 8108636.92 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 139-369981
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 04513-9/6(2021)
Titel: Bewachungsleistungen für die Liegenschaft Heinemannstraße, 53175 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sitec Dienstleistungs GmbH
Postort: Kerpen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8108636.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auf-traggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 193-503260 (2021-09-30)