Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9 000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 04513-9/6(2021)
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9 000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9 000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Ausgeschrieben ist eine besondere Dienstleistung nach Anhgang XIV zu RL 2014/24/EU. Höchstlaufzeit ist sechs Jahre gem. § 65 Abs. 2 VgV.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Ausgeschrieben ist eine besondere Dienstleistung nach Anhgang XIV zu RL 2014/24/EU. Höchstlaufzeit ist sechs Jahre gem. § 65 Abs. 2 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: BMBF, Bonn
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Voraussichtlich Juli 2027
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im BMBF
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Quelle: OJS 2021/S 139-369981 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9.000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Die Auftragnehmerin erbringt über einen Zeitraum von sechs Jahren Leistungen im Bereich der Inneren Sicherheit (hier: Pforten und Sicherheitsdienste) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn. Die Leistung teilt sich auf in eine Pauschalleistung (Gestellung von 4 Personen à 24 Stunden an 7 Tagen die Woche und Gestellung von 4 weiteren Personen in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr nach den weiteren Angaben in der Leistungsbeschreibung). Hinzu kommen Zusatzleistungen nach Bedarf. Für die Zusatzleistungen wird eine Mindestabnahmemenge von 9.000 Stunden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
Gesamtwert des Auftrags: 8108636.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-24 📅
Name: Sitec Dienstleistungs GmbH
Postort: Kerpen
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Erft-Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8108636.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auf-traggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auf-traggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Verga-bevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).