Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich. Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens fünf festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung Qualifikation und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, dessen Stellvertreter und der leitende Entwickler (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zum Serverstandort und Rechenzentrum für den Betrieb der Softwarelösung.
1. Mindestanforderung ist, dass sich der Serverstandort für den Betrieb der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung vorgesehenen Softwarelösung innerhalb der Europäischen Union ("EU") befindet. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer für die Erbringung ausschreibungsgegenständlicher Leistungen einsetzen will, welche personenbezogene Daten verarbeiten, muss sich der Serverstandort des Unterauftragnehmers ebenfalls innerhalb der EU befinden.
2. Mindestanforderung ist, dass das Rechenzentrum, in welchem die zur Auftragsausführung vorgesehenen Server betrieben werden, nach ISO/IEC 27001 oder einer vergleichbaren Norm zertifiziert ist.
Alternativ kann eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden, dass (i) im Auftragsfalle für den Betrieb der angebotenen Softwarelösung ausschließlich ein Serverstandort innerhalb der EU genutzt und (ii) spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung eine entsprechende Zertifizierung des Rechenzentrums durchgeführt werden wird.
IV) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Die Angabe personenbezogener Daten ist nicht erforderlich. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mindestens 2 (zwei) und maximal 5 (fünf) geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
2. Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2021 beendet worden sein, oder, falls es zum 30.06.2021 noch fortdauert, bereits seit mindestens 1 Jahr bestehen.
3. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungs-gegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.